Änderungen bei der Maskenpflicht in Baden-Baden

02. Februar 2021 , 14:29 Uhr

Baden-Baden (pm/lk) – In Baden-Baden liegt die Inzidenz, also die Zahl der Corona-Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen auf 100.000 Einwohner gerechnet, inzwischen mehr als sieben Tage unter der Zahl 50. Damit ist die vom Gesundheitsamt Rastatt ausgesprochene verschärfte Maskenpflicht in der Innenstadt automatisch entfallen.

Verschärfte Maskenpflicht aufgehoben

Die Verfügung des Gesundheitsamtes wurde jetzt mit Wirkung vom 2. Februar auch förmlich aufgehoben. Die Anfang November aufgestellten Schilder zur Maskenpflicht in den Eingangsbereichen der Fußgängerzone entfernt der städtische Bauhof in Kürze. Weiterhin gilt aber die generelle Maskenpflicht der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.

Generelles Gebot in Fußgängerzonen

Danach besteht die Maskenpflicht grundsätzlich in Fußgängerzonen, es sei denn, ein Abstand von 1,50 Metern zu weiteren Personen kann sicher eingehalten werden. Von einem sicheren Einhalten der Abstandsregel kann dann ausgegangen werden, wenn sich lediglich wenige Passanten in einer Fußgängerzone bewegen, insbesondere derzeit während des Lock-Downs zu Tagesrandzeiten und an den Wochenenden. Bewegen sich zu Geschäftszeiten mehr Personen in der Fußgängerzone gilt die generelle Maskenpflicht, da der Einzelne selbst nicht mehr in jedem Fall den Mindestabstand gewährleisten kann.

Maskenpflicht in Bus und Bahn besteht weiter

Nach wie vor gilt die generelle Maskenpflicht unabhängig von der Einhaltung des Mindestabstands insbesondere in Bus und Bahn, in Geschäften, in den Warte- und Zugangsbereichen von Einkaufszentren sowie auf den dazugehörenden Parkplätzen, auf dem Wochenmarkt sowie in Betrieben und Behörden.

https://www.die-neue-welle.de/display-news/nur-noch-sechs-kreise-im-land-mit-inzidenz-wert-ueber-100

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