Baden-Württemberg (dpa/dk) – Obwohl ein Gericht die Abschusserlaubnis bestätigt hat, wird der Wolf im Nordschwarzwald vorerst nicht gejagt. Nach Angaben des baden-württembergischen Umweltministeriums soll eine mögliche Jagd frühestens in der kommenden Woche beginnen.
Zunächst wolle man abwarten, wie das Verwaltungsgericht Stuttgart seinen jüngsten Beschluss im Detail begründet, teilte ein Sprecher des Umweltministeriums mit. Erst danach werde entschieden, ob ein Team professioneller Jäger beauftragt wird.
Mit einem Abschuss am Wochenende ist laut Ministerium nicht zu rechnen. In der Nationalpark-Region im Schwarzwald seien samstags und sonntags zu viele Ausflügler unterwegs, weshalb die Maßnahme ohnehin nicht umgesetzt werden könne.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte am Donnerstag entschieden, dass der Wolf im Nordschwarzwald geschossen werden darf. Der Grund: Das Tier habe sich wiederholt Menschen genähert. Damit bestätigte das Gericht die umstrittene Entscheidung von Umweltministerin Thekla Walker.
Die bis zum 10. März befristete Ausnahmegenehmigung bleibt damit wirksam. Der Abschuss ist nach derzeitigem Stand rechtlich zulässig – solange die klagende Naturschutzinitiative keine erfolgreiche Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) einlegt.
Bislang ist beim VGH noch keine Beschwerde eingegangen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Sollte dies noch geschehen und erfolgreich sein, müssten die Maßnahmen auf der Hornisgrinde erneut ausgesetzt werden.