Abschuss frühestens nächste Woche: Wolf auf der Hornisgrinde vorerst sicher

07. Februar 2026 , 11:16 Uhr

Baden-Württemberg (dpa/dk) – Obwohl ein Gericht die Abschusserlaubnis bestätigt hat, wird der Wolf im Nordschwarzwald vorerst nicht gejagt. Nach Angaben des baden-württembergischen Umweltministeriums soll eine mögliche Jagd frühestens in der kommenden Woche beginnen.

Ministerium wartet Begründung des Gerichts ab

Zunächst wolle man abwarten, wie das Verwaltungsgericht Stuttgart seinen jüngsten Beschluss im Detail begründet, teilte ein Sprecher des Umweltministeriums mit. Erst danach werde entschieden, ob ein Team professioneller Jäger beauftragt wird.

Mit einem Abschuss am Wochenende ist laut Ministerium nicht zu rechnen. In der Nationalpark-Region im Schwarzwald seien samstags und sonntags zu viele Ausflügler unterwegs, weshalb die Maßnahme ohnehin nicht umgesetzt werden könne.

Gericht bestätigt Abschusserlaubnis

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte am Donnerstag entschieden, dass der Wolf im Nordschwarzwald geschossen werden darf. Der Grund: Das Tier habe sich wiederholt Menschen genähert. Damit bestätigte das Gericht die umstrittene Entscheidung von Umweltministerin Thekla Walker.

Ausnahmegenehmigung weiterhin gültig

Die bis zum 10. März befristete Ausnahmegenehmigung bleibt damit wirksam. Der Abschuss ist nach derzeitigem Stand rechtlich zulässig – solange die klagende Naturschutzinitiative keine erfolgreiche Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) einlegt.

Bislang ist beim VGH noch keine Beschwerde eingegangen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Sollte dies noch geschehen und erfolgreich sein, müssten die Maßnahmen auf der Hornisgrinde erneut ausgesetzt werden.

Anzeige
dpa Wolf Schwarzwald Naturschutzinitiative Umweltministerium Baden-Württemberg Verwaltungsgericht Stuttgart Wolf Wolf Hornisgrinde Wolf Jagdrecht Wolfsabschuss Schwarzwald

Das könnte Dich auch interessieren

03.02.2026 Kretschmann genervt über Wolfs-Debatte: „Der Wolf weiß nicht, wann Wahlkampf ist“ Baden-Württemberg (dpa/dk) - Die Diskussion um den geplanten Abschuss eines Wolfs im Nordschwarzwald wird immer emotionaler. Mahnwachen, juristische Schritte und sogar Wahlkampfvorwürfe stehen im Raum. Ministerpräsident Winfried Kretschmann zeigt sich davon irritiert – und weist die Kritik deutlich zurück. 30.01.2026 Hornisgrinde-Wolf darf vorerst nicht abgeschossen werden Baden-Württemberg (dpa/dk) - Der Abschuss eines Wolfs im Nordschwarzwald ist zunächst gestoppt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat entschieden, dass das Tier trotz erteilter Ausnahmegenehmigung vorläufig nicht getötet werden darf. Damit ist das Schicksal des sogenannten Hornisgrinde-Wolfs vorerst offen. 09.02.2026 Schon wieder Kehrtwende im Wolfsstreit: Abschuss im Schwarzwald erneut gestoppt Baden-Württemberg (dpa/dk) - Das Hin und Her um den geplanten Wolfsabschuss auf der Hornisgrinde geht weiter. Nachdem der Abschuss zuletzt noch als rechtlich zulässig galt, hat nun das nächste Gericht eingegriffen: Der Wolf darf vorerst doch nicht geschossen werden. 05.02.2026 Kretschmann über sein Amt: „Ich bin froh, dass ich aufhöre“ Baden-Württemberg (dpa/dk) - Offene Worte vom baden-württembergischen Ministerpräsidenten: Winfried Kretschmann hat über die Belastungen seines Amtes gesprochen und deutlich gemacht, dass er dem Ende seiner Regierungszeit mit Erleichterung entgegensieht.