Karlsruhe (pm/dk) – In einer vom Bundesinnenministerium organisierten Chartermaßnahme sind am Mittwoch insgesamt 13 schwere Straftäter aus Baden-Württemberg nach Afghanistan abgeschoben worden. Die Maßnahme wurde in enger Zusammenarbeit zwischen dem Sonderstab Gefährliche Ausländer im Justiz- und Migrationsministerium, dem Regierungspräsidium Karlsruhe und der Landespolizei durchgeführt.
Umfassende Vorbereitung durch Land und Bund
Der Abschiebung gingen umfangreiche Vorarbeiten voraus: Zehn der Personen wurden direkt aus der Straf- oder Abschiebungshaft überstellt, drei weitere durch die Landespolizei festgenommen. Die Aktion ist Teil eines abgestimmten Vorgehens zwischen Bund und Land, bei dem Sicherheits- und Migrationsbehörden gezielt gegen Gefährder und Straftäter vorgehen.
Ministerin Gentges: „Rechtsstaat bleibt handlungsfähig“
Marion Gentges, Ministerin für Justiz und Migration, betonte die Bedeutung der Maßnahme:
„Es ist wichtig, dass wir heute wieder eine Chartermaßnahme nach Afghanistan erfolgreich durchgeführt haben. Dies zeigt, dass der Rechtsstaat auch unter schwierigen Rahmenbedingungen handlungsfähig ist. Wir konnten heute dreizehn schwere Straftäter nach Afghanistan abschieben. Das ist ein Gewinn für die Sicherheit in unserem Land.“
Sechs Sexualstraftäter unter den Abgeschobenen
Zu den abgeschobenen Personen zählen unter anderem sechs verurteilte Sexualstraftäter, darunter ein Mann, der im Raum Ulm gemeinsam mit drei Komplizen eine 14-Jährige vergewaltigt hatte. Das Opfer war zuvor unter Alkohol- und Drogeneinfluss gesetzt worden. Der Haupttäter war bereits im Sommer 2024 abgeschoben worden.
Weitere abgeschobene Personen waren wegen Tötungsdelikten, Körperverletzung, Drogenkriminalität und schwerer Brandstiftung zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden.
Klare Botschaft des Rechtsstaats
Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek unterstrich:
„Die Botschaft ist klar: Wer hier Straftaten begeht, muss unser Land verlassen. Dies ist auch wichtig, damit die Akzeptanz in der Bevölkerung zur Aufnahme Schutzberechtigter erhalten bleibt.“
Er forderte, künftig regelmäßige Abschiebungsflüge für schwere Straftäter nach Afghanistan durchzuführen.
EU-weites Einreiseverbot und Rolle des Sonderstabs
Alle Abgeschobenen erhielten ein Einreiseverbot für das gesamte Schengen-Gebiet. Zuständig für die Koordination der Aufenthaltsbeendigung ist in Baden-Württemberg der Sonderstab Gefährliche Ausländer, der seit Jahren daran arbeitet, rechtliche Hürden abzubauen und Verfahren zu beschleunigen. Ziel ist es, die Kriminalitätsbelastung zu senken und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken.