Ab heute gilt nächtliche Ausgangssperre im Kreis Germersheim

29. März 2021 , 11:04 Uhr

Germersheim (pm/lk) – Aufgrund der anhaltend hohen Inzidenzzahlen im Landkreis Germersheim hat die Kreisverwaltung eine neue Allgemeinverfügung auf den Weg gebracht. Diese tritt heute in Kraft. Sie sieht eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr, sowie Fernunterricht an den weiterführenden Schulen. Neben dem Landkreis Germersheim gibt es momentan auch in Speyer und Ludwigshafen eine nächtliche Ausgangsbeschränkung.

Erneut nächtliche Ausgangssperre im Kreis

Eine Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr sowie Fernunterricht für alle weiterführenden Schulen bis einschließlich 11. April sind die zentralen Ergänzungen in der neuen Allgemeinverfügung für den Landkreis Germersheim. Diese gilt ab heute bis einschließlich 11. April 2021. „Da die Inzidenzzahl im Landkreis Germersheim dauerhaft deutlich über 100 liegt, muss – entsprechend den zwingenden Vorgaben des Landes – wieder eine Ausgangssperre verhängt werden. Leider sind die Infektionen bei uns nicht deutlich gesunken, sodass wir mit dem Land über Lockerungen hätten sprechen können. Das Gegenteil ist der Fall, da bleibt uns laut aktueller Landesverordnung kein Spielraum“, teilt Landrat Fritz Brechtel mit.

Maskenpflicht und Außengastronomie geschlossen

Es besteht weiterhin eine verschärfte Maskenpflicht auf ausgewiesenen Plätzen, körpernahe Dienstleistungen bleiben geschlossen, wenn das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann, beispielsweise in Kosmetikstudios, Wellnessmassagesalons, Tattoo- oder Piercing-Studios und ähnlichen Betrieben. Erlaubt sind Dienstleistungen, die medizinischen oder hygienischen Gründen dienen. Gastronomische Einrichtungen bleiben, auch im Außenbereich, geschlossen. Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport in Mannschaftsportarten und im Kontaktsport sind untersagt. Die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig.

Fernunterricht und Schnelltests an Schulen

In den Kindertagesstätten im Landkreis gibt es – wie gehabt – eine Betreuung im Rahmen des „Regelbetriebs bei dringendem Bedarf“. Die weiterführenden Schulen bleiben alle bis einschließlich 11. April im Fernunterricht. Ab dem 12. April gehen sie in den Wechselunterricht über – bei freiwilliger Selbsttestung einmal pro Woche. Seit mehr als drei Wochen wurde dieses System erfolgreich an den Grundschulen umgesetzt. Es funktioniert, weshalb das Land jetzt das `Germersheimer Modell´ auf das ganze Land ausweitet.

„Nicht nur auf Inzidenzzahlen schauen“

Landrat Brechtel appelliert erneut an die Bevölkerung, sich strikt an die Einhaltung der AHA-Regeln, Hygienekonzepte und Kontaktbeschränkungen zu halten. Allerdings richtete er auch eine Bitte an die Politik, nach Lösungen zu suchen, die aus dem Lockdown führten. „Wir dürfen nicht dauerhaft allein die Inzidenzzahlen als Maßstab nehmen und die Menschen ständig mit neuen Regelungen verwirren. An den Grundschulen haben wir doch beispielhaft vorgemacht, dass es ganz individuell noch andere Möglichkeiten gibt, schrittweise zurück in die Normalität zu kommen, als sich ausschließlich an einer Inzidenzzahl zu orientieren.“

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