Karlsruhe (dpa/dk) – Rund 1.000 Gäste haben in Karlsruhe das 75-jährige Bestehen des Bundesverfassungsgerichts gefeiert. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier würdigte das höchste deutsche Gericht als wichtigen Garant der freiheitlichen Demokratie – und warnte zugleich vor politischen Kräften, die Rechtsstaat und Grundrechte infrage stellen.
Das Bundesverfassungsgericht wurde am 28. September 1951 feierlich eröffnet. Zum 75. Geburtstag kamen nun zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Justiz und Gesellschaft nach Karlsruhe.
Unter den Gästen waren laut dpa unter anderem Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundestagspräsidentin Julia Klöckner. Auch frühere Richterinnen und Richter sowie Bürgerinnen und Bürger nahmen an der Feier teil.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bezeichnete das Bundesverfassungsgericht als „Glücksfall für unsere liberale Demokratie“.
Das Gericht habe maßgeblich dazu beigetragen, dass die deutsche Demokratie eine Erfolgsgeschichte geworden sei.
Gleichzeitig machte Steinmeier deutlich, dass das Jubiläum in einer politisch angespannten Zeit stattfinde. „Wir leben in einer Zeit, in der politische Kräfte erstarken, die Front machen gegen eine liberale Ordnung, in der all das selbstverständlich schien – und über Jahrzehnte“, sagte er.
Steinmeier sprach von politischen Kräften, die sich auf Mehrheiten und einen vermeintlichen Volkswillen berufen, dabei aber verfassungsrechtliche Grenzen nicht akzeptieren wollten.
„All dies ist ein gefährlicher Irrweg!“, sagte der Bundespräsident.
Er betonte außerdem die Bedeutung des Grundgesetzes: „Das Grundgesetz gilt – es gilt für alle und in allen deutschen Ländern!“
Ein starkes Bundesverfassungsgericht sei deshalb ein wichtiger Teil der Widerstandsfähigkeit der Demokratie.
Auch der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, hob die Rolle des Gerichts hervor.
Gerade in Zeiten von Umbruch und Verunsicherung zeige sich die Stärke des Verfassungsstaates. Wer am Bundesverfassungsgericht arbeite, empfinde es als Ehre, zur „Begrenzung von Macht durch Recht“ beitragen zu dürfen.
Harbarth sagte: „Wer auch immer den Menschen nimmt, was das Grundgesetz ihnen gibt, stößt in Karlsruhe an seine Grenzen!“
Das Bundesverfassungsgericht ist zugleich Gericht und Verfassungsorgan. Seine Entscheidungen sind unanfechtbar.
Bürgerinnen und Bürger können sich mit einer Verfassungsbeschwerde an das Gericht wenden, wenn sie ihre Grundrechte durch staatliches Handeln verletzt sehen. Außerdem entscheidet das Gericht bei Streitigkeiten zwischen obersten Bundesorganen wie Bundestag oder Bundesregierung.