Landau (dpa/dk) – Hunderte ausgefallene Schulstunden und trotzdem Abitur schreiben? Ein ehemaliger Schüler aus Landau wollte das nicht einfach hinnehmen und zog vor Gericht. Er forderte, dass einige seiner Schulnoten neu bewertet werden. Jetzt hat das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße entschieden – und seine Klage abgewiesen.
Der 20-jährige Elija Walk hat im Frühjahr 2025 sein Abitur am Eduard-Spranger-Gymnasium in Landau gemacht. Seine Abschlussnote: 2,1. Doch mit den Unterrichtsbedingungen während seiner Oberstufenzeit war er nicht zufrieden.
Immer wieder sei regulärer Unterricht ausgefallen. Seine Mutter hatte die Fehlstunden nach eigenen Angaben über drei Jahre hinweg dokumentiert. Insgesamt kam die Familie auf 405 ausgefallene Unterrichtsstunden.
Besonders gravierend sei die Situation in einem Leistungskurs gewesen. Dort soll im zweiten Halbjahr der zwölften Klasse fast jede zweite Unterrichtsstunde ausgefallen sein.
Walk zog deshalb gegen das Land Rheinland-Pfalz vor Gericht. Sein Ziel war eine Neubewertung seiner Leistungen in den Fächern Deutsch, Biologie und Sport.
Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat die Klage am Freitag (30. Oktober) abgewiesen.
Die Frage, ob die Schüler trotz der zahlreichen Unterrichtsausfälle ausreichend auf das Abitur vorbereitet wurden, könne das Gericht aus rechtlichen Gründen nicht beantworten.
Der Vorsitzende Richter erklärte: „Diese Frage muss im politischen Diskurs entschieden werden. Und den hat er angestoßen. Insofern war die Klage wertvoll und nicht nutzlos, weil er Öffentlichkeit erzielt hat.“
Damit blieb Walk mit seiner Forderung nach einer Neubewertung seiner Noten erfolglos.
Die zuständige Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hatte bereits eine „unglückliche Häufung von Ausfall“ eingeräumt.
Allerdings betonte die Behörde, dass fehlende Lehrkräfte in den Leistungskursen der Oberstufe normalerweise durch fest angestellte Lehrkräfte vertreten würden.
Dass Walk durch den ausgefallenen Unterricht tatsächlich einen Nachteil bei seiner Abiturprüfung hatte, sieht die Behörde nicht als belegt an.
Mit dem Urteil könnte der Rechtsstreit noch nicht beendet sein. Walks Anwalt Martin Malcherek hatte bereits während einer Prozesspause angekündigt, bei einer Niederlage möglicherweise in die nächste Instanz zu ziehen.
„Der Kampfgeist ist durchaus da“, erklärte der Anwalt.
Walk selbst studiert mittlerweile Sozial- und Kommunikationswissenschaften in Landau.
Bei seiner Klage geht es ihm nach eigenen Angaben nicht nur um seine eigenen Schulnoten. Vielmehr möchte er auf die Unterrichtsausfälle aufmerksam machen und sich für bessere Bildungschancen jüngerer Schülerinnen und Schüler einsetzen.