16-Jährige betrunken auf E-Scooter unterwegs – Polizei mahnt zur Vorsicht

31. Juli 2025 , 13:53 Uhr

Rastatt (pol/dk)  -In der Nacht auf Donnerstag ist eine 16-jährige E-Scooter-Fahrerin in Rastatt-­Plittersdorf einer Polizeistreife durch ihre unsichere Fahrweise aufgefallen. Wie die Polizei mitteilt, wurde die Jugendliche gegen 1 Uhr kontrolliert – ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab über 1,5 Promille. Die Konsequenz: Eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.

Alkohol am Lenker: E-Scooter keine Ausnahme

Der Fall macht deutlich: Auch wer auf einem E-Scooter unterwegs ist, muss sich an die gleichen Alkoholgrenzwerte halten wie Autofahrer. Bereits ab 0,5 Promille drohen Bußgelder und Fahrverbote – bei über 1,1 Promille liegt eine Straftat vor. Im Fall von Jugendlichen unter 21 Jahren und Fahranfängern in der Probezeit gilt sogar ein absolutes Alkoholverbot.

Die wichtigsten Regeln für E-Scooter-Fahrer

Die Polizei nimmt den aktuellen Vorfall zum Anlass, um auf zentrale Verkehrsregeln hinzuweisen:

E-Scooter bergen Risiken

Die Polizei weist außerdem darauf hin, dass E-Scooter trotz ihres unkomplizierten Erscheinungsbildes kein Spielzeug sind. „Die Fahrzeuge können schnell hohe Geschwindigkeiten erreichen, bieten aber wenig Schutz“, heißt es. Wer betrunken oder unvorsichtig unterwegs ist, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere.

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