Rastatt (pol/dk) -In der Nacht auf Donnerstag ist eine 16-jährige E-Scooter-Fahrerin in Rastatt-Plittersdorf einer Polizeistreife durch ihre unsichere Fahrweise aufgefallen. Wie die Polizei mitteilt, wurde die Jugendliche gegen 1 Uhr kontrolliert – ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab über 1,5 Promille. Die Konsequenz: Eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.
Der Fall macht deutlich: Auch wer auf einem E-Scooter unterwegs ist, muss sich an die gleichen Alkoholgrenzwerte halten wie Autofahrer. Bereits ab 0,5 Promille drohen Bußgelder und Fahrverbote – bei über 1,1 Promille liegt eine Straftat vor. Im Fall von Jugendlichen unter 21 Jahren und Fahranfängern in der Probezeit gilt sogar ein absolutes Alkoholverbot.
Die Polizei nimmt den aktuellen Vorfall zum Anlass, um auf zentrale Verkehrsregeln hinzuweisen:
Mindestalter: E-Scooter dürfen ab 14 Jahren gefahren werden, ein Führerschein ist nicht nötig.
Alkohol und Drogen: Dieselben Regeln wie beim Autofahren – wer trinkt und fährt, riskiert Punkte, Fahrverbote oder sogar eine Strafanzeige.
Fahrwege: Erlaubt ist das Fahren auf Radwegen, Radfahrstreifen oder der Straße. Gehwege sind tabu – es sei denn, ein Schild erlaubt es ausdrücklich.
Fahrverhalten: Nur eine Person pro E-Scooter. Nebeneinander fahren ist verboten.
Sicherheit: Auch wenn keine Helmpflicht besteht, wird dringend empfohlen, einen Helm zu tragen.
Telefonieren: Nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt – sonst droht ein Bußgeld.
Die Polizei weist außerdem darauf hin, dass E-Scooter trotz ihres unkomplizierten Erscheinungsbildes kein Spielzeug sind. „Die Fahrzeuge können schnell hohe Geschwindigkeiten erreichen, bieten aber wenig Schutz“, heißt es. Wer betrunken oder unvorsichtig unterwegs ist, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere.