Karlsruhe (dpa/dk) – Der Karlsruher SC muss tief in die Tasche greifen: Für das Zünden von über 180 pyrotechnischen Gegenständen beim Heimspiel gegen den 1. FC Köln am 1. März hat der Deutsche Fußball-Bund (DFB) den Zweitligisten zu einer Geldstrafe von 111.600 Euro verurteilt. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt – es ist damit rechtskräftig.
Beim Zweitligaspiel im BBBank Wildpark gegen Köln hatten KSC-Fans laut DFB-Angaben „mindestens 186 pyrotechnische Gegenstände“ abgebrannt. Solche Aktionen gelten als besonders gefährlich für die Zuschauer im Stadion und stellen einen klaren Verstoß gegen die DFB-Regularien dar. Der Verband ahndet sie regelmäßig mit hohen Geldstrafen.
Immerhin: Von der Gesamtsumme in Höhe von 111.600 Euro darf der Verein auf Antrag bis zu 37.200 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen einsetzen. Das könnte etwa in verbesserte Fanbetreuung, Schulungen oder Infrastruktur investiert werden, um solche Vorfälle künftig zu verhindern.
Der Karlsruher SC hat das Urteil akzeptiert und wird keine Rechtsmittel dagegen einlegen. Damit ist die Strafe endgültig. Eine Stellungnahme des Clubs zum Vorfall oder zur geplanten Verwendung der möglichen Investitionssumme liegt bisher nicht vor.kks