Volksverhetzung – die neue welle https://www.die-neue-welle.de Immer deine Lieblingsmusik. Thu, 28 May 2026 04:35:39 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.9.4 Hakenkreuze in Boden im Enzauenpark geritzt: Kripo sucht Zeugen https://www.die-neue-welle.de/hakenkreuze-in-boden-im-enzauenpark-geritzt-kripo-sucht-zeugen-1905450/ Thu, 28 May 2026 02:12:22 +0000 https://www.die-neue-welle.de/?p=1905450 Pforzheim (pol/ms) – Im Pforzheimer Enzauenpark haben Unbekannte mehrere Hakenkreuze in einen Kunststoffboden geritzt. Der Schaden ist hoch, die Kriminalpolizei ermittelt und bittet um Hinweise.

Zeichen an Baustelle des Skaterparks entdeckt

Nach Angaben der Polizei bemerkte ein Zeuge am Mittwochmorgen, 27. Mai 2026, gegen 10 Uhr die Beschädigungen. Demnach waren zwei Hakenkreuze sowie weitere nicht verifizierbare Zeichen in einen Polytan-Kunststoffboden an einer Baustelle des Skaterparks eingeritzt worden.

Wann genau die unbekannten Täter die Zeichen in den Boden geritzt haben, ist bisher nicht bekannt.

Schaden im fünfstelligen Bereich

Der entstandene Sachschaden liegt laut Polizei im fünfstelligen Bereich. Die Kriminalpolizei Pforzheim hat die Ermittlungen aufgenommen.

Es besteht der Anfangsverdacht des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie der Volksverhetzung.

Kriminalpolizei bittet um Hinweise

Zeuginnen und Zeugen, die etwas Verdächtiges im Bereich des Enzauenparks oder an der Baustelle des Skaterparks beobachtet haben, sollen sich beim Kriminaldauerdienst melden.

Die Telefonnummer lautet: 07231 186 4444

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Volksverhetzung? Prozess gegen Nagolder AfD-Abgeordneten Klauß https://www.die-neue-welle.de/volksverhetzung-prozess-gegen-nagolder-afd-abgeordneten-klauss-1862139/ Fri, 27 Feb 2026 16:56:50 +0000 https://www.die-neue-welle.de/?p=1862139

Nagold (dpa/tk) – Drei Social-Media-Posts bringen den AfD-Politiker Miguel Klauß vor Gericht. Welche Inhalte die Staatsanwaltschaft als strafbar einstuft.

Hass und Hetze?

Volksverhetzung im Netz und Billigung von Straftaten – das wirft die Staatsanwaltschaft dem Landtagsabgeordneten Miguel Klauß (AfD) vor. Am 28. April wird sich das Amtsgericht Nagold (Kreis Calw) mit den Vorwürfen befassen.

Die Staatsanwaltschaft Tübingen hatte bereits im Juni des vergangenen Jahres einen Strafbefehl gegen den Calwer AfD-Landtagsabgeordneten gestellt. Das Amtsgericht habe den Strafbefehl jedoch nicht erlassen. Grund ist laut einem Sprecher der Anklagebehörde, dass es darüber unterschiedliche Rechtsauffassungen gab.

Zuvor hatte der Landtag Baden-Württemberg auf entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft im Mai die Genehmigung zur Strafverfolgung erteilt. Die Immunität von Klauß wurde aufgehoben. Diese schützt Landtagsabgeordnete teilweise vor Strafverfolgung.

Drei Beiträge in sozialen Medien führen zur Anklage

Dem im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Tübingen wohnhaften Abgeordneten werden drei Beiträge auf unterschiedlichen sozialen Medien aus den Jahren 2023 und 2024 zur Last gelegt. Sie erfüllen nach Auffassung der Staatsanwaltschaft unter anderem die Tatbestände der Volksverhetzung, der Belohnung und Billigung von Straftaten.

Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Strafbarkeit nur den Gerichten zusteht und dass der Angeschuldigte als unschuldig gilt, sofern nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil oder Strafbefehl seine Schuld festgestellt wird.

Klauß steht auf Platz 6 der Landesliste zur Landtagswahl am 8. März und dürfte damit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch wieder in den Landtag einziehen.

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Prozess wegen Volksverhetzung gegen Calwer AfD-Landtagsabgeordneten https://www.die-neue-welle.de/prozess-wegen-volksverhetzung-gegen-calwer-afd-landtagsabgeordneten-1862172/ Fri, 27 Feb 2026 13:11:55 +0000 https://www.die-neue-welle.de/?p=1862172 Calw (dpa/dk) – Dem AfD-Landtagsabgeordneten Miguel Klauß droht ein Prozess vor dem Amtsgericht Nagold. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Abgeordneten aus dem Kreis Calw Volksverhetzung im Netz sowie die Billigung von Straftaten vor.

Verhandlung am 28. April in Nagold

Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, wird sich das Amtsgericht Nagold (Kreis Calw) am 28. April mit den Vorwürfen befassen.

Bereits im Juni vergangenen Jahres hatte die Staatsanwaltschaft Tübingen einen Strafbefehl gegen den AfD-Politiker beantragt. Das Amtsgericht erließ diesen jedoch nicht. Hintergrund seien unterschiedliche Rechtsauffassungen gewesen, so ein Sprecher der Anklagebehörde.

Zuvor hatte der Landtag Baden-Württemberg im Mai auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Genehmigung zur Strafverfolgung erteilt und damit die Immunität von Klauß aufgehoben.

Drei Social-Media-Beiträge im Fokus

Dem im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Tübingen wohnhaften Abgeordneten werden drei Beiträge in unterschiedlichen sozialen Medien aus den Jahren 2023 und 2024 zur Last gelegt.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft erfüllen diese unter anderem die Tatbestände der Volksverhetzung sowie der Belohnung und Billigung von Straftaten.

Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass über die Strafbarkeit ausschließlich die Gerichte entscheiden und der Angeschuldigte bis zu einem rechtskräftigen Urteil als unschuldig gilt.

Klauß weist Vorwürfe zurück

Miguel Klauß reagierte auf den Strafbefehl. Der dpa sagte er: „Kritik an der desaströsen und zerstörerischen Migrationspolitik der Bundes- und Landesregierung muss in einer Demokratie erlaubt sein, ohne den Vorwurf der Volksverhetzung zu riskieren.“

Weiter erklärte er, dieser Paragraph werde missbraucht, um Oppositionsarbeit zu behindern oder unliebsame Meinungen vor Wahlen zu bestrafen.

Klauß steht auf Platz 6 der Landesliste seiner Partei für die Landtagswahl am 8. März und dürfte damit erneut in den Landtag einziehen.

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Prediger aus Pforzheim wegen Volksverhetzung verurteilt https://www.die-neue-welle.de/prediger-aus-pforzheim-wegen-volksverhetzung-verurteilt-1752094/ Thu, 09 Oct 2025 14:21:24 +0000 https://www.die-neue-welle.de/?p=1752094 Karlsruhe (pm/dk) – Ein 33-jähriger Prediger der «Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim» (BKZW) ist erneut wegen Volksverhetzung verurteilt worden – dieses Mal mit einer höheren Strafe. Das Landgericht Karlsruhe bestätigte die Schuld des Mannes und verhängte 150 Tagessätze à 45 Euro.

Hetze gegen Homosexuelle in Predigt

In einer Predigt hatte der Mann homosexuelle und queere Menschen beschimpft, ihnen das Lebensrecht abgesprochen und ihre Menschenwürde verletzt. Der Vorsitzende Richter Marco Lacedonia sprach von böswilligen Aussagen, die aus „niederträchtiger Gesinnung“ heraus gemacht worden seien. Besonders schwer wiege, dass die Predigt im Juni – also im Pride Month – gehalten, live gestreamt und im Internet veröffentlicht wurde.

Verteidigung scheitert erneut

Der Prediger brachte zur Verhandlung eine Bibel mit und argumentierte, seine Aussagen seien durch Meinungs- und Religionsfreiheit gedeckt. Sein Anwalt plädierte auf Freispruch, doch das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Die Staatsanwaltschaft verwies auf Passagen, in denen von einer „Müllverbrennung“ die Rede war, und sah darin eindeutige Hetze. Sie hatte 180 Tagessätze gefordert. Ob der Angeklagte Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt, ist noch offen.

Verfassungsschutz stuft BKZW als extremistisch ein

Die BKZW wird seit 2023 vom Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet. Laut Bericht enthalten viele Predigten gewaltbefürwortende Aussagen, insbesondere gegen Homosexuelle, teils mit Forderungen nach der Todesstrafe. Gegen führende Köpfe der Gruppierung laufen mehrere Verfahren wegen Volksverhetzung. Seit Ende 2024 tritt die Kirche teilweise unter dem Namen «Deutschlands Seelen Gewinnen» auf und arbeitet eher in loser Struktur weiter.

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Volksverhetzung? Urteil gegen Pforzheimer Prediger erwartet https://www.die-neue-welle.de/volksverhetzung-urteil-gegen-pforzheimer-prediger-erwartet-1750030/ Thu, 09 Oct 2025 02:44:35 +0000 https://www.die-neue-welle.de/?p=1750030

Pforzheim/Karlsruhe (dpa/tk) – Nach umstrittenen Aussagen über Homosexuelle steht ein Prediger erneut vor Gericht. Sein Verteidiger fordert wieder einen Freispruch. Aber droht dem Mann womöglich sogar eine härtere Strafe?

Hassrede gegen Homosexuelle von Religionsfreiheit geschützt?

Im Berufungsprozess wegen Volksverhetzung gegen einen Prediger der «Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim» (BKZW) wird am Donnerstag das Urteil erwartet. Zuvor (13.00 Uhr) soll zunächst die Staatsanwaltschaft am Landgericht Karlsruhe plädieren. Der Verteidiger des Mannes hatte einen Freispruch gefordert. Aussagen seines Mandanten über Homosexuelle seien von der Meinungs- und Religionsfreiheit geschützt.

Das Amtsgericht Pforzheim hatte den Prediger in einem ersten Prozess gegen die laut Verfassungsschutz extremistische BKZW zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt. Der Mann habe Homosexuelle mehrfach allein wegen ihrer sexuellen Orientierung angegriffen – bis zur Forderung, sie zu töten, sagte die Richterin im Dezember 2024 bei der Urteilsverkündung.

Strafe fällt womöglich sogar höher aus

Der Angeklagte äußerte nun in zweiter Instanz Unverständnis über diese Einstufung einer seiner Predigten. «Ich wusste nicht, dass das Volksverhetzung ist», sagte der 33-Jährige vor dem Landgericht. Sein Verteidiger hatte schon am Amtsgericht einen Freispruch gefordert und Rechtsmittel eingelegt. Auch die Staatsanwaltschaft ging in Berufung – um eine höhere Strafe zu erzielen.

Der Vorsitzende Richter hatte beim Auftakt vergangene Woche nach vorläufiger Einschätzung gesagt, dass kein Freispruch zu erwarten sei. Hingegen sei der Kreis der zu berücksichtigenden Bevölkerungsgruppen möglicherweise sogar noch um bisexuelle, transidente und queere Menschen zu erweitern.

Extremistische Ansichten

Das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg führt die BKZW seit Mai 2023 als Beobachtungsobjekt. Gegen die Hauptverantwortlichen wurden mehrere Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet. Die Behörde rechnet der Gruppierung eine niedrige zweistellige Zahl an Personen zu. Über Onlineauftritte erreiche sie eine weitaus größere Zahl, erklärte eine Sprecherin. Ende 2024 habe die BKZW mehrere Internetpräsenzen in «Deutschlands Seelen Gewinnen» umbenannt und ein neues Logo veröffentlicht.

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Prediger aus Pforzheimer Baptistenkirche verteidigt sich vor Gericht https://www.die-neue-welle.de/prediger-aus-pforzheimer-baptistenkirche-verteidigt-sich-vor-gericht-1734976/ Tue, 30 Sep 2025 13:37:54 +0000 https://www.die-neue-welle.de/?p=1734976 Karlsruhe/Pforzheim (pm/dk) – Vor dem Landgericht Karlsruhe hat sich ein 33-jähriger Prediger der «Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim» (BKZW) wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung verantworten müssen. Der Mann zeigte Unverständnis über die Einstufung seiner Predigt. «Ich wusste nicht, dass das Volksverhetzung ist», sagte er im Berufungsverfahren.

Urteil aus erster Instanz

Bereits im Dezember 2024 hatte das Amtsgericht Pforzheim den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hatte er Homosexuelle mehrfach allein wegen ihrer sexuellen Orientierung angegriffen – bis hin zur Forderung, sie zu töten.

Bezug zum Pride Month

Vor dem Landgericht erklärte der Prediger, er sei ein «sehr überzeugter Christ» und nehme die Bibel wörtlich. In seiner Predigt habe er lediglich eine Passage erklären wollen. «Das ist nicht meine Meinung», sagte er mit Blick auf die Vorwürfe, Homosexuelle exekutieren zu wollen. Als Grund für die Themenwahl nannte er den «Pride Month» im Juni 2023, dessen «Propaganda» er ins «christliche Licht» habe rücken wollen.

Berufungsverfahren läuft

Die Verteidigung hatte in erster Instanz einen Freispruch gefordert und Rechtsmittel eingelegt. Auch die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein, um eine höhere Strafe zu erreichen. Ein Freispruch gilt nach Einschätzung des Richters als unwahrscheinlich. Ob die Berufung auf die Höhe der Strafe beschränkt wird, blieb zunächst offen. Ein Urteil könnte noch heute verkündet werden.

Beobachtung durch Verfassungsschutz

Die BKZW wird seit Mai 2023 vom Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg als extremistische Gruppierung beobachtet. Gegen mehrere Verantwortliche laufen Verfahren wegen Volksverhetzung. Die Gruppe zählt nur wenige Mitglieder, erreicht über das Internet jedoch eine deutlich größere Zahl an Menschen. Ende 2024 benannte sie ihre Onlineauftritte in «Deutschlands Seelen Gewinnen» um.

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Jüdischer Friedhof in Rastatt mit Nazisymbolen beschmiert https://www.die-neue-welle.de/juedischer-friedhof-in-rastatt-mit-nazisymbolen-beschmiert-1461196/ Wed, 14 May 2025 14:20:30 +0000 https://www.die-neue-welle.de/?p=1461196

Rastatt (pm/dk) – Eine Serie antisemitischer und israelfeindlicher Schmierereien beschäftigt derzeit die Polizei in Rastatt. Wie die Beamten am Donnerstag mitteilten, wurden unter anderem Gräber auf dem jüdischen Friedhof in der Stadt mit verbotenen nationalsozialistischen Symbolen beschmiert. Auch an anderen Stellen hinterließen bislang unbekannte Täter eindeutige Parolen.

Weitere Gebäude betroffen

Neben dem Friedhof sind auch eine Reithalle, das Residenzschloss sowie ein weiteres Gebäude in der Nähe des Friedhofs betroffen. An allen Tatorten fanden sich laut Polizei israelfeindliche und hetzerische Schriftzüge. Die Ermittler prüfen derzeit, ob die Taten miteinander in Zusammenhang stehen.

Ermittlungen wegen Volksverhetzung

Die Polizei hat Ermittlungen wegen Volksverhetzung und Sachbeschädigung aufgenommen. Die Schmierereien wurden teils bereits in der vergangenen Woche, teils am Donnerstagvormittag entdeckt. Hinweise auf die Täter liegen bisher nicht vor.

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Rassistisches Gegröle in Nagold – Verfahren eingestellt https://www.die-neue-welle.de/rassistisches-gegroele-in-nagold-verfahren-eingestellt-1431616/ Wed, 30 Apr 2025 02:00:48 +0000 https://www.die-neue-welle.de/?p=1431616 Rassistische Gesänge während einer Maiwagenfahrt im Bereich Calw und Nagold im vergangenen Jahr bleiben ungeahndet. Die Voraussetzungen für eine Anklage wegen Volksverhetzung reichten nicht, teilte die Staatsanwaltschaft Tübingen mit. Das Ermittlungsverfahren gegen sieben Männer und eine Frau wurde eingestellt.

Rassismus am 1. Mai

Im sozialen Netzwerk Facebook war ein Video geteilt worden, auf dem Teilnehmer einer größeren Gruppe während der alljährlichen Maiwagen-Tour in der Region rassistische Sprüche skandierten. Zum Lied «L’amour toujours» von Gigi D’Agostino grölten einige «Deutschland den Deutschen, Ausländer raus». Unter anderem die Organisatoren des Umzugs verurteilten den Vorfall.

Abwägungssache

Das Geschehen sei zwar «offensichtlich ausländerfeindlich», erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Der Ausspruch stelle aber zunächst einmal eine Meinungsäußerung dar und unterliege dem grundrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit, «so verletzend er für Betroffene auch sein mag».

Zwar können Meinungen nach Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts den verfassungsrechtlichen Schutz verlieren. Es lägen aber im konkreten keine Umstände hierfür vor, erläuterte der Sprecher. Dass das Gegröle am Nagolder Busbahnhof in Gegenwart von Ausländern beziehungsweise Menschen mit Migrationshintergrund stattfand, reiche hierfür nicht aus.

Ähnliche Entscheidung zu Sylt

Zu einem ähnlichen Ergebnis kam auch die Staatsanwaltschaft in Flensburg, die wegen eines Vorfalls in einer Bar auf Sylt ermittelt hatte. Dieser hatte durch ein damals viral gegangenes Video große Empörung ausgelöst. Vor kurzem teilte die Behörde mit, die Verfahren überwiegend eingestellt zu haben.

Nur ein 26-Jähriger solle wegen eines «winkenden Grußes» mit ausgestrecktem Arm und der Andeutung eines «Hitlerbärtchens» mit einem Strafbefehl verwarnt werden, hieß es. Die Gesten sind ebenfalls in dem Video zu sehen.

Die Staatsanwaltschaft sieht der Mitteilung zufolge den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfüllt. Unter anderem solle der Mann einer gemeinnützigen Einrichtung 2.500 Euro zahlen.

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Abschiebetickets der AfD: Karlsruhe demonstriert gegen Rassismus! https://www.die-neue-welle.de/abschiebetickets-der-afd-karlsruhe-demonstriert-gegen-rassismus-1278239/ Fri, 17 Jan 2025 13:44:26 +0000 https://www.die-neue-welle.de/?p=1278239 Karlsruhe (dk) – Anfang der Woche war Karlsruhe bundesweit in den Schlagzeilen – allerdings leider wegen eines nicht so schönen Themas. Die AfD Karlsruhe hat an Menschen mit Migrationshintergrund „Abschiebetickets“ verteilt. Wie schon vor knapp einem Jahr gehen Karlsruher und Karlsruherinnen am Samstag auf die Straße!

Vor einem Jahr: 20 Tausend Menschen auf dem Marktplatz

Vor fast genau einem Jahr, am 23. Januar 2023 war der Marktplatz Karlsruhe so voll wie lange nicht mehr (Titelbild). Damals haben sich knapp 20 Tausend Menschen in der Innenstadt zu einem gemeinsamen Ziel versammelt: Gemeinsam einstehen gegen Rassismus und Antisemitismus, FÜR die Demokratie. Jetzt könnte sich das wiederholen. Diesmal ist es eine Geschichte aus Karlsruhe, die bundesweit für Aufregung gesorgt hat.

Rassistische Flyer als Auslöser

„Von: Deutschland – Nach: Sicheres Herkunftsland“ steht auf den „Abschiebetickets“. Der Termin – der 23.Februar, Tag der Bundestagswahl. Die AfD Karlsruhe hat die rassistischen Flyer wohl gezielt an Menschen mit Migrationshintergrund verteilt. Noch am Montag gab die Polizei bekannt sich mit den Flyern auseinanderzusetzen – sie ermittelt wegen des Verdachts der Volksverhetzung.

Menschen mit Migrationshintergrund eine Bühne geben

Das Bündnis zusammengegenrechts.de möchte jetzt wieder Menschen aus der Region in die Fächerstadt holen. In einem Instagram-Beitrag betonen sie:

🗣 Wir laden alle Karlsruher*innen ein, mit uns gegen die „Abschiebetickets“ der AfD zu demonstrieren!

Die AfD Karlsruhe hat letzte Woche schreckliche Schlagzeilen gemacht: Sie verteilen im Wahlkampf selbst gemachte „Abschiebetickets“ und verbreiten so ihr rassistisches Weltbild und verbreiten Angst und Schrecken in der migrantischen Gemeinschaft. Das darf nicht sein!

Als Reaktion rufen wir als Karlsruher*innen mit Einwanderungsgeschichte alle Karlsruher*innen zur gemeinsamen Kundgebung auf.
📅 Samstag, 13 Uhr
📍 Marktplatz, Karlsruhe

Ihr Ziel ist es Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund eine Bühne zu geben.

Man redet über uns, aber nicht mit uns – das muss anders werden! Gleichzeitig wollen wir die Wichtigkeit der Wahl betonen und deutlich machen, dass dieser Rechtsruck nicht die neue Normalität sein darf!

Die Stadt Karlsruhe erwartet zur Demonstration rund 500 Teilnehmer.

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Bundesregierung verurteilt AfD-Aktion – «Abschiebetickets» «geschmacklos» https://www.die-neue-welle.de/bundesregierung-verurteilt-afd-aktion-abschiebetickets-geschmacklos-1276601/ Thu, 16 Jan 2025 03:24:53 +0000 https://www.die-neue-welle.de/?p=1276601

Karlsruhe/Berlin (dpa/tk) – Die AfD Karlsruhe verteilt Wahlkampfflyer im Form von «Abschiebetickets». Die Polizei ermittelt und die Bundesregierung rät zur öffentlichen Empörung.

«Geschmacklos»

Die Bundesregierung hat die Wahlkampfaktion der AfD Karlsruhe mit den «Abschiebetickets» als geschmacklos bezeichnet. Regierungssprecher Steffen Hebestreit verwies vor Journalisten in Berlin auf Nachfrage zwar darauf, dass sich die Regierung im laufenden Wahlkampf mit Bewertungen zurückhalte. In diesem Falle sehe er aber insoweit davon ab, «dass so was natürlich geschmacklos ist». Alles Weitere müssten Sicherheitsbehörden oder Strafverfolgungsbehörden übernehmen. «Sich öffentlich darüber zu empören, steht jedem anheim, ich rate dazu», fügte Hebestreit hinzu.

Ermittlungen wegen des Verdachts der Volksverhetzung

Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Grund sei ein Hinweis gewesen, wonach in sozialen Medien ein «Abschiebeticket» gepostet wurde, hieß es. Die optisch an Flugtickets angelehnten Flyer richten sich an «illegale Einwanderer». Das Abflugdatum ist auf den Tag der Bundestagswahl am 23. Februar datiert für die Reise: «Von: Deutschland – Nach: Sicheres Herkunftsland».

Ein Sprecher des AfD-Landesverbandes Baden-Württemberg hatte auf Anfrage mitgeteilt, dass es sich um eine Wahlkampfaktion des Kreisverbandes Karlsruhe handele. Der Karlsruher AfD-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende AfD-Landesvorsitzende Marc Bernhard wies auf seinen Social-Media-Kanälen auf die Aktion hin.

Wem werden die «Abschiebetickets» eingeworfen?

Der Wahlwerbeflyer werde derzeit in möglichst großer Zahl und ohne besondere Vorgaben oder Einschränkungen in Karlsruhe verteilt, schreibt der Kreisverband Karlsruhe auf seiner Homepage. Der Linken zufolge wurden die Flyer in Briefkästen von Menschen mit Migrationshintergrund gesteckt.

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