Verwaltungsgerichtshof – die neue welle https://www.die-neue-welle.de Immer deine Lieblingsmusik. Mon, 04 May 2026 12:21:54 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.9.4 Atommüll in Philippsburg – Gericht sieht ausreichend Schutz https://www.die-neue-welle.de/atommuell-in-philippsburg-gericht-sieht-ausreichend-schutz-1893141/ Mon, 04 May 2026 09:11:20 +0000 https://www.die-neue-welle.de/?p=1893141
Selbst bei einem Flugzeugabsturz oder einem Drohnenangriff auf Philippsburg reichen die Schutzmaßnahmen aus. Das Gericht hat seine Entscheidung vom Dezember jetzt begründet.

VGH erklärt sein Urteil

«Die Schadensvorsorge gegen den zufälligen Absturz eines schnell fliegenden Militärflugzeugs sei – auch im Hinblick auf den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und durch die von den Klägern behaupteten erhöhten Flugbewegungen – gewährleistet», heißt es dazu in einer Mitteilung unter anderem.

Das Gericht in Mannheim verwies auf Angaben des Verteidigungsministeriums, dass trotz erhöhter Flugbewegungen immer seltener Flugzeuge abstürzten. Ferner ereigneten sich solche Vorfälle vor allem bei Start, Landung und Luftkampfübungen. Diese fänden nicht in der Umgebung des Lagers statt.

Bei einem gezielten Angriff mittels – auch mit Sprengstoff beladener – Drohnen oder panzerbrechender Waffen sei eine unzulässige Strahlenbelastung auszuschließen, so der VGH weiter. Das habe das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) rechtsfehlerfrei bewertet.

Klägern bleibt Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der 10. Senat hat keine Revision gegen das Urteil zugelassen. Dagegen können sich die Beteiligten mit einer Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht wenden. (Az. 10 S 1314/24)

Das Verfahren zieht sich schon länger: Kurz vor dem Transport der letzten vier Castor-Behälter mit Atommüll aus dem französischen La Hague nach Philippsburg Ende 2024 hatte der VGH Eilanträge zu dem aktuellen Verfahren abgelehnt. Mit der Genehmigung des Transports würden keine irreversiblen Tatsachen geschaffen, hieß es damals: Denn eine Auslagerung der Behälter im Fall eines Erfolgs im Hauptsacheverfahren sei jederzeit möglich.

In den Castoren sind Abfälle, die in Frankreich bei der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente aus Atomkraftwerken entstanden waren. Deutschland ist völkerrechtlich zur Rücknahme verpflichtet gewesen.

Die Kläger hatten insbesondere argumentiert, dass es Ereignisse geben könne, bei denen Radioaktivität in einer Konzentration freigesetzt werden könne, die über den Richtwerten liegen würden. Dabei geht es ihnen auch vor dem Hintergrund der verschärften Sicherheitslage zum Beispiel um Angriffe mit neuen militärischen Waffen, Terror- oder Sabotageakte. Solche Szenarien seien bei der damaligen Genehmigung nicht ausreichend berücksichtigt worden.

Behälter haben Explosionstests bestanden

Philippsburg war ab 1979 vier Jahrzehnte Kernkraftstandort. Die beiden Reaktoren werden seit 2017 beziehungsweise 2020 zurückgebaut. Das Brennelemente-Zwischenlager befindet sich auf dem Betriebsgelände des AKW. Seit 2007 ist es in Betrieb und hat Platz für 152 Behälterstellplätze. 106 davon sind belegt. Es sollen keine weiteren Behälter hinzukommen.

Die Genehmigung für das Zwischenlager ist aktuell bis 2047 befristet. Weil es bislang aber kein Endlager für deutschen hochradioaktiven Atommüll gibt, wird der Standort laut Fachleuten vermutlich länger betrieben werden müssen.

Die 2024 eingelagerten Behälter vom Typ HAW28M sind offiziellen Angaben zufolge aus Gussmetall. Die Wände haben eine Stärke von rund 40 Zentimetern. Ein System aus massiven Stahldeckeln soll die radioaktiven Inhalte sicher umschließen. Die Behälter haben Fall- und Feuertests bestanden sowie die Explosion eines gefüllten Tankwagens mit Flüssiggas direkt daneben.

Auch der VGH verweist in seinem Urteil auf die Beschaffenheit der Behälter. Die Vorsorge etwa zur Abschirmung radioaktiver Strahlung sei im Normalbetrieb, bei Betriebsstörungen sowie bei Störfällen und Unfällen gewährleistet.

]]>
Nach Wolfs-Urteil: Was passiert jetzt auf der Hornisgrinde? https://www.die-neue-welle.de/nach-wolfs-urteil-was-passiert-jetzt-auf-der-hornisgrinde-1858278/ Tue, 17 Feb 2026 12:51:07 +0000 https://www.die-neue-welle.de/?p=1858278
Die Uhr tickt. Für den Wolf auf der Hornisgrinde – und für die Jäger, die ihn im Auftrag des Landes erlegen sollen. Drei Wochen haben sie nun Zeit. Und lange gefackelt haben sie mit dem Aufbruch offenbar nicht, sondern direkt zu Gewehr und Fernglas gegriffen. «Das Entnahmeteam ist ab sofort tätig», stellte auch Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) nach der jüngsten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zur Abschussgenehmigung klar.

«Ein bisschen Glückssache»

Werden die Jäger schon bald einen Erfolg melden? Oder wird es dem Wolfsrüden mit der Kennung «GW2672m» gelingen, ihnen erfolgreich aus dem Weg zu gehen? «Es kann sein, dass es relativ schnell gehen wird», sagt Nabu-Artenschutz-Referentin Alexandra Ickes. «Es kann aber auch gut sein, dass es aufwendig ist und dauern wird. Das ist immer auch ein bisschen Glückssache.»

Es habe bereits seit 2024 Versuche gegeben, den Wolf zu betäuben oder zu vergrämen. Weil diese Versuche alle erfolglos verlaufen seien, sei der Abschuss letztlich ja auch genehmigt worden.

Den Jägern reichen 100 Meter

Raoul Schwarze, Projektleiter des Alternativen Wolf- und Bärenparks Schwarzwald in Bad Rippoldsau-Schappach, hat da eine klare Meinung: «Ich glaube nicht, dass es lange dauern wird», sagt er. Das «Entnahme-Team» aus drei speziell ausgebildeten Jägern sei bereits im Schwarzwald und habe sicher schon vor dem Gerichtsurteil das Gebiet kennengelernt, die Routen des Wolfs analysiert und sein Verhalten erkundet.

«Außerdem muss ein Jäger nicht so nah an den Wolf ran, da reichen ihm 100 Meter und es geht schnell», sagt Schwarze. Zudem sei der Wolf zutraulich und habe nicht gelernt, dass ihm der Mensch auch Schmerzen zufügen könne.

Kadaver muss untersucht werden

Allerdings heißt eine Abschussgenehmigung noch lange nicht, dass ein Tier auch tatsächlich erlegt wird. Das zeigt ein prominentes Beispiel aus Niedersachsen. Dort konnte der Problemwolf eingestufte «Roddy» aus dem Rodewald den Jägern trotz jahrelanger Suche nicht entwischen.

Sollte der Wolf in den kommenden drei Wochen getötet werden, muss der Kadaver laut der Ausnahmegenehmigung des Ministeriums direkt der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt BW (FVA) übergeben werden. Diese prüft dann, ob das richtige Tier mit der Bezeichnung «GW2672m» erlegt wurde. Sollte dies zweifelsfrei nicht der Fall sein, dürfen die Jäger erneut losziehen und den Rüden verfolgen.

Bald neuer Minister für den Wolf zuständig

Den Zeitrahmen für sie hat der Verwaltungsgerichtshof gesetzt: «Der Wolf darf damit mit sofortiger Wirkung bis zum 10. März 2026 getötet werden», heißt es in seiner Entscheidung.

Damit der Wolf «GW2672m» überhaupt abgeschossen werden darf, hatte Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erlassen – und die gilt zunächst bis 10. März. Möglich ist aber, dass diese auch verlängert wird.

Unklar ist derzeit nur, wer in der Landesregierung künftige Entscheidungen über den Wolf treffen wird. Denn bald wird das Landwirtschaftsressort von Walkers Kabinettskollege Peter Hauk (CDU) zuständig sein. «Das Ende der Ranzzeit und der naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung zum Abschuss wird ungefähr zusammenfallen mit dem In-Kraft-Treten des neuen Bundesjagdgesetzes von Landwirtschaftsminister Alois Rainer», sagte ein Sprecher des Umweltministeriums. «Damit geht auch im Land die Zuständigkeit für das Wolfsmanagement ans Agrarressort von Peter Hauk über.»

Emotionale Debatte

Ein möglicher Abschuss dürfte die Emotionen vor allem der Wolfsschützer erneut hochkochen lassen. Denn seit Wochen wird im Südwesten breit über das Thema diskutiert. In Petitionen sammelten Wolfsfreunde wie -gegner Unterschriften. Sogar eine Mahnwache gegen den Abschuss wurde geplant.

Letztlich könnten es auch die Wolfsschützer selbst sein, die die Jäger entscheidend stören – und sich dabei einem hohen Risiko aussetzen. «Wer Grindi sein Leben retten möchte, konzentriert seine Spaziergänge in seinem Revier», appelliert unter anderem der niedersächsische Wolfsfreund und selbst ernannte «Anwalt der Wölfe», Christian Berge, auf seinem Facebook-Profil. «Natürlich am besten abends und sehr früh morgens und nicht alleine. Im Idealfall seid ihr drei oder besser vier Personen jeweils. Nehmt viel Licht mit. Es gilt nun, die drei Wochen und ein Tag zu überstehen.»

]]>
Weiteres Gericht entscheidet: Hornisgrinde-Wolf darf getötet werden https://www.die-neue-welle.de/weiteres-gericht-entscheidet-hornisgrinde-wolf-darf-getoetet-werden-1857966/ Mon, 16 Feb 2026 15:30:05 +0000 https://www.die-neue-welle.de/?p=1857966
Im Ringen um das Schicksal eines zutraulichen Wolfs im Nordschwarzwald hat ein weiteres Gericht den Abschuss des Tieres genehmigt. Nach dem Verwaltungsgericht (VG) wies auch der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim als nächsthöhere Instanz eine Klage von Tierschützern gegen eine Genehmigung des baden-württembergischen Umweltministeriums ab. «Der Wolf darf damit mit sofortiger Wirkung bis zum 10. März 2026 getötet werden», teilte der VGH mit.

Feuerpause vorbei

Damit ist die Feuerpause im Streit um den Wolf vorerst wieder vorbei. Ein kleiner und professioneller Trupp von Jägern kann mit der Suche nach dem Wolf beginnen. Das sogenannte Entnahmeteam soll das Tier nach dem Willen des Umweltministeriums suchen, finden und erschießen, weil es sich in seinem Revier zu häufig Menschen genähert hatte.

Zuvor hatte das VG Stuttgart den Abschuss freigegeben und die Klage der Naturschutzinitiative (NI) abgewiesen. Daraufhin hatte diese Beschwerde eingelegt und zunächst einen Aufschub erreicht. Die Beschlüsse des VGH in zwei Eilverfahren nun sind den Angaben nach unanfechtbar. (Az. 5 S 268/26 und 5 S 269/26)

Ministerium: Abschuss zum Schutz

Das Landesumweltministerium will den Wolf erlegen lassen, weil die Bevölkerung aus seiner Sicht geschützt werden muss. Der als «GW2672m» identifizierte Rüde habe sich wiederholt Menschen und Hunden bis auf wenige Meter genähert, erklärte die Behörde im Streit mit den Wolfsfreunden.

Seit 2024 wurden insgesamt laut Ministerium mehr als 180 Sichtungen dokumentiert. In nahezu jedem zweiten Fall hatte ein Mensch demnach einen Hund mit dabei. Experten gehen davon aus, dass der Wolf mangels Artgenossinnen in der Ranzzeit – der Phase der Fortpflanzungsbereitschaft bis März – an Hündinnen interessiert ist und erkannt hat, dass diese häufig von Menschen begleitet werden.

Ministerium beklagt «Wolfstouristen»

Zudem habe sich ein regelrechter Wolfstourismus entwickelt, weil Spaziergänger und Fotografen versucht hätten, das Tier anzulocken, teilte das Ministerium mit. Um Risiken für Mensch und Tier vorzubeugen, sei die Tötung daher gerechtfertigt.

Das Verhalten des Wolfs sei besonders auffällig gewesen, so das Ministerium weiter. Auch der Naturschutzbund Nabu hatte den Kurs der Landesregierung grundsätzlich unterstützt – das Verhalten des Wolfs sei «nicht arttypisch» und ein Einschreiten daher notwendig.

Der VGH sieht das ähnlich: Nach den vorliegenden fachlichen Stellungnahmen sei mit Situationen zu rechnen, die für den Menschen gefährlich werden könnten – einschließlich Angriffen des Wolfs mit der Folge entsprechender Verletzungen, hieß es.

Zur Tötung des Wolfs «GW2672m» gebe es auch keine zumutbare Alternative. «Die Möglichkeit, Menschen das Betreten der Bereiche zu verbieten, in denen mit einem Zusammentreffen des Menschen mit dem Wolf zu rechnen ist, oder dort zumindest eine Leinenpflicht für Hunde anzuordnen, sei schon deshalb keine zumutbare Alternative, weil sie nicht effektiv umgesetzt werden könne.»

Auch Vergrämen ist aus Sicht des 5. Senats des VGH keine Option. Nach den bisherigen Erfahrungen spreche wenig bis nichts dafür, dass eine Vergrämung in seinem Fall den gewünschten Effekt habe.

Kläger: Nur wenige Wölfe im Land

Die klagende Naturschutzinitiative hatte dagegen auf die geringe Wolfspopulation im Südwesten verwiesen. Nur vier Tiere seien derzeit nachgewiesen, der Abschuss eines davon entspräche einem Viertel der bekannten Population und könne den Erhaltungszustand der Art gefährden. Dem widersprach der VGH allerdings. Es gehe nicht ausschließlich um die lokale Population.

In Baden-Württemberg leben erst seit rund zehn Jahren wieder Wölfe. Derzeit gelten vier männliche Tiere als sesshaft. Die Debatte um den Wolf auf der Hornisgrinde sorgt seit vielen Wochen für eine heftige Debatte. Es gibt Unterschriftenlisten beider Seiten sowie Mahnwachen. Auch die Politik hat sich eingeschaltet.

]]>
Bahn bleibt auf Mehrkosten von Stuttgart 21 sitzen – Gericht bestätigt Urteil https://www.die-neue-welle.de/bahn-bleibt-auf-mehrkosten-von-stuttgart-21-sitzen-gericht-bestaetigt-urteil-1640443/ Tue, 05 Aug 2025 12:16:37 +0000 https://www.die-neue-welle.de/?p=1640443 Baden-Württemberg (pm/dk) – Die Deutsche Bahn muss die Milliardenmehrkosten für das umstrittene Bahnprojekt Stuttgart 21 alleine tragen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim entschieden und damit einen Berufungsantrag der Bahn endgültig abgelehnt. Eine gerichtliche Beteiligung der Projektpartner an den gestiegenen Ausgaben ist somit ausgeschlossen – das Urteil ist rechtskräftig.

Gericht sieht keine Zweifel am Stuttgarter Urteil

Bereits im Mai 2023 hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden, dass das Land Baden-Württemberg, die Stadt Stuttgart, der Verband Region Stuttgart sowie der Flughafen Stuttgart nicht verpflichtet sind, sich an den Mehrkosten zu beteiligen. Die Bahn hatte dagegen Rechtsmittel eingelegt. Der VGH jedoch wies diese zurück: Es gebe keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils, erklärte das Gericht. Ein Gang vor das Bundesverfassungsgericht ist zwar theoretisch möglich, gilt aber als wenig aussichtsreich.

Mehrkosten in Milliardenhöhe

Für die Bahn bedeutet das: Die im Finanzierungsvertrag von 2009 vereinbarten rund 4,5 Milliarden Euro sind gedeckelt – die darüber hinausgehenden Mehrkosten, die sich derzeit auf mindestens 6,5 Milliarden Euro belaufen, bleiben beim Konzern hängen. Insgesamt rechnet die Bahn mit über 11 Milliarden Euro Gesamtkosten für Stuttgart 21, hinzu kommt ein Puffer von weiteren 500 Millionen Euro.

Streitpunkt: Die „Sprechklausel“

Im Zentrum des Rechtsstreits stand die sogenannte „Sprechklausel“ im Finanzierungsvertrag. Diese sah bei weiteren Kostensteigerungen lediglich Gespräche zwischen Bahn und Land vor. Die Bahn hatte darin eine Grundlage für eine mögliche Anpassung der Finanzierung gesehen. Das Gericht wertete dies jedoch anders: Die Klausel verpflichte ausschließlich zu Gesprächen, nicht aber zu einer neuen finanziellen Beteiligung der Partner.

Hintergrund zu Stuttgart 21

Stuttgart 21 umfasst den Bau eines neuen unterirdischen Hauptbahnhofs in Stuttgart sowie die Neuordnung des Bahnknotens. Neben zahlreichen Tunnel- und Brückenbauten gehört auch ein neuer Fernbahnhof am Flughafen dazu. Das Projekt wird seit 2010 gebaut. Die Inbetriebnahme wurde mehrfach verschoben und ist derzeit schrittweise ab Ende 2026 geplant.

]]>
Verfassungsschutz darf AfD beobachten – Landeschef nennt das „absurd“ https://www.die-neue-welle.de/verfassungsschutz-darf-afd-beobachten-landeschef-nennt-das-absurd-1198696/ Wed, 13 Nov 2024 10:37:01 +0000 https://www.die-neue-welle.de/?p=1198696
Mannheim (dpa/tk) – Der Verfassungsschutz in Baden-Württemberg darf den AfD-Landesverband als Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entschieden und die Beschwerde der AfD zurückgewiesen. Die Entscheidung ist unanfechtbar.

AfD seit 2022 Verdachtsfall

Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte den AfD-Landesverband im Juli 2022 als rechtsextremistischen Verdachtsfall zum Beobachtungsobjekt erhoben und dies per Pressemitteilung publik gemacht. Die AfD erhob Klage gegen die Beobachtung und die öffentliche Bekanntgabe, die das Verwaltungsgericht Stuttgart zurückwies. Dieses Urteil bestätigte nun der VGH.

«Die Voraussetzungen für die Einstufung als Verdachtsfall und damit als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes liegen vor», schreibt der VGH in der Begründung der Entscheidung. Weil Mitglieder der AfD für «einen ethnischen Volksbegriff» einträten, gebe es tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen. Zudem sieht das Gericht Anhaltspunkte für eine Diskriminierung deutscher Staatsangehöriger mit Migrationshintergrund sowie für die Herabwürdigung von Muslimen.

Landeschef nennt Urteil «absurd»

Der Landeschef der Südwest-AfD kritisierte die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs scharf. Die Feststellung des Gerichts, dass die AfD einen ausgrenzenden ethnischen Volksbegriff vertrete, sei «nur noch absurd», sagte Markus Frohnmaier der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. «Die AfD ist so wenig ausgrenzend, dass sie einen Parteivorsitzenden mit rumänischen Wurzeln gewählt hat», so Frohnmaier, der in Rumänien geboren wurde.

«Die AfD möchte keine rechtliche Ungleichbehandlung von Deutschen mit und ohne Migrationshintergrund», sagte der Landeschef. Er und viele andere Parteifunktionäre hätten selbst eine Migrationsgeschichte. «Insofern ist es mehr als fragwürdig, dass hier vom Gericht tendenziöse Behauptungen des Verfassungsschutzes unkritisch übernommen werden», kritisierte Frohnmaier.

Die Einstufung als sogenannter rechtsextremistischer Verdachtsfall bedeutet, dass die Geheimdienstler die AfD genauer unter die Lupe nehmen dürfen, unter strengen Voraussetzungen Mitglieder observieren, Telefone überwachen, Informanten anwerben.

Ähnliches Urteil auch auf Bundesebene

Mit der Beobachtung wollen die Verfassungsschützer herausfinden, ob sich der Extremismus-Verdacht erhärtet und die Partei möglicherweise als extremistisch einzustufen ist. Das ist etwa beim Landesverband in Thüringen der Fall. An dessen Spitze steht mit dem Co-Landesvorsitzenden Björn Höcke der prominenteste Vertreter der Rechtsaußen-Strömung der Partei. Die Landesverbände der AfD werden von den jeweiligen Landesbehörden ganz unterschiedlich beurteilt.

Auf Bundesebene ist die Partei ebenfalls als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft. Mit einer Klage gegen die Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz war die AfD Mitte Mai vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster gescheitert. Der Rechtsstreit geht noch weiter.

]]>
Stadt Karlsruhe darf nicht für Demokratie-Veranstaltung werben https://www.die-neue-welle.de/stadt-karlsruhe-darf-nicht-demokratie-veranstaltung-werben-720501/ Thu, 14 Mar 2024 10:47:49 +0000 https://www.die-neue-welle.de/?p=720501

Die Stadt Karlsruhe darf nicht für eine Demo für Demokratie in einem ihrer Stadtteile werben, hat der Verwaltungsgerichtshof (VHG) entschieden. Die Veranstaltung ist von allen im Stadtrat vertretenen Partei organisiert worden – nur die AfD stand außen vor.

«Durlach leuchtet für Demokratie»

Das verletze den Grundsatz der Chancengleichheit, entschied der VGH und gab damit einem Antrag auf einstweilige Verfügung des AfD-Kreisverbandes Karlsruhe-Stadt statt. Dieser begrüßte die Entscheidung am Donnerstag. Die Verwaltung des zu Karlsruhe gehörenden Stadtteils Durlach habe alle demokratischen und rechtsstaatlichen Regeln missachtet und sich über das Neutralitätsgebot von kommunalen Behörden hinweggesetzt, schrieb der AfD-Kreisverband in einer Mitteilung.

Plakatständer bereitgestellt

Konkret ging es um die Veranstaltung «Durlach leuchtet für Demokratie», die für diesen Freitag geplant ist. Das Stadtamt Durlach hatte die Veranstaltung unterstützt und eine entsprechende Pressemitteilung der Organisatoren dazu weitergeleitet. Außerdem hatte sie laut VGH Plakatständer zur Verfügung gestellt, auf denen Werbeplakate dafür aufgehängt werden durften. «Hierdurch wurde positiv von amtlichen Stellen die politische Tätigkeit der organisierenden Parteien unterstützt, während der Antragsteller diese Unterstützung weder erfahren hat, noch sie ihm angeboten wurde», beschied der VGH. (Az.: 1 S 401/24)

]]>
Pforzheim: VGH kassiert Demo-Verbot für Abtreibungsgegner – Stadt legt Beschwerde ein https://www.die-neue-welle.de/pforzheim-vgh-kassiert-demo-verbot-fuer-abtreibungsgegner-stadt-legt-beschwerde-ein-376152/ Tue, 27 Sep 2022 05:06:25 +0000 https://dieneuewelle.prod.welocal.cloud/pforzheim-vgh-kassiert-demo-verbot-fuer-abtreibungsgegner-stadt-legt-beschwerde-ein-376152/ Pforzheim (pm/tk) – Im Streit mit Abtreibungsgegnern legt die Stadt Pforzheim Beschwerde gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts ein. Es geht um die dünne Linie zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz der Privatsphäre.

Beschwerde gegen Urteil

Die Stadt Pforzheim legt Beschwerde gegen „die Nichtzulassung der Revision im Verwaltungsgerichtshofurteil zu den Demonstrationen vor dem Eingangsbereich von „Pro Familia“ ein und beantragt gleichzeitig, die Revision zuzulassen“ Hinter diesem komplizierten Satz liegt eine ebenso schwierige Geschichte: Abtreibungsgegner veranstalten regelmäßig mehrtägige Mahnwachen vor der Beratungsstelle von „ProFamilia“. Um die Frauen, die ungewollt schwanger geworden sind und sich nun über Möglichkeiten wie Abtreibung informieren wollen, nicht auch noch zusätzlich emotional zu belasten, hat die Stadt ein Verbot erlassen. Die Abtreibungsgegner dürfen nicht mehr in Sichtweite der Beratungsstelle demonstrieren.

Gericht verbietet das Verbot

Dieses Verbot wurde vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim wieder kassiert und sogar eine Revision gegen das Urteil untersagt. „Für alle Frauen, die Hilfe bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle suchen, war diese Entscheidung des Gerichts ein harter Schlag. Für uns war daher klar, dass wir alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen, gegen dieses Urteil vorzugehen“, sagt Pforzheims Erster Bürgermeister Dirk Büscher. Die Entscheidung des VGH zeige deutlich, dass jetzt der Bundesgesetzgeber gefragt sei. „Wir appellieren dringend an den Gesetzgeber, derartige Versammlungen vor Beratungsstellen zu verhindern. Wir würden uns hier eine klarere Regelung für alle Beteiligten wünschen.“

]]>