Tödesraser – die neue welle https://www.die-neue-welle.de Immer deine Lieblingsmusik. Thu, 10 Apr 2025 10:47:13 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.1.4 Bewährungsstrafe für Todesraser von Pforzheim https://www.die-neue-welle.de/bewaehrungsstrafe-fuer-todesraser-von-pforzheim-1401673/ Thu, 10 Apr 2025 09:26:44 +0000 https://www.die-neue-welle.de/?p=1401673 Pforzheim (dpa/tk) – Ein junger Mann verursacht mit einem geliehenen Sportwagen einen tödlichen Unfall. Das Amtsgericht Pforzheim verurteilt ihn zu zwei Jahren auf Bewährung.

Tödlicher Raserunfall

Ein 21-jähriger Mann ist wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte letztes Jahr bei einem verbotenen Autorennen einen unbeteiligten, 42-jährigen Familienvater totgefahren. Der Angeklagte hatte vorm Amtsgericht Pforzheim eingeräumt, den Unfall verursacht zu haben. Er hatte kurz vor der Urteilsverkündung der Familie des Opfers erneut eine Entschuldigung angeboten.

Verteidiger setzt sich durch

Die Staatsanwältin hatte zuvor zwei Jahre Haft für den Angeklagten gefordert. Eine Jugendstrafe hielt sie nicht für angemessen – der Mann war zum Zeitpunkt des Unfalls 20 Jahre alt. Der Anwalt der Nebenklage plädierte auf drei Jahre Haft. Der Verteidiger wollte eine Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung.

Der Unfall hatte sich im Januar vergangenen Jahres ereignet. Der 21-Jährige wollte einen 500 PS-starken Sportwagen austesten. Schon an der ersten Kreuzung verlor er die Kontrollen und prallte mit einem entgegenkommenden Auto zusammen. Der darin sitzende Fahrer war sofort tot.

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Todesraser von Gaggenau muss dreieinhalb Jahre ins Gefängnis https://www.die-neue-welle.de/todesraser-von-gaggenau-muss-dreieinhalb-jahre-ins-gefaengnis-1140872/ Wed, 16 Oct 2024 10:44:56 +0000 https://www.die-neue-welle.de/?p=1140872

Gaggenau (dpa/svs) – Ohne Führerschein und unter Drogen überfährt ein junger Mann auf der Flucht vor einer Kontrolle eine Frau in Gaggenau-Ottenau. Eine lange Strafe wegen Mordes steht im Raum. Doch das Gericht entscheidet anders. Der 21-Jährige wird nach Jugendstrafrecht verurteilt und muss dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.

Kein Tötungsvorsatz

Statt wegen Mordes hat das Landgericht Baden-Baden einen 21-Jährigen, der sich ohne Führerschein ans Steuer setzte und eine Frau totfuhr, unter anderem wegen fahrlässiger Tötung nach Jugendstrafrecht zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. In der Urteilsbegründung bezeichnete der Richter das Verhalten des Angeklagten zwar als «rücksichtslos». Ein Tötungsvorsatz habe aber bei seiner Fahrt nicht vorgelegen. Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine lebenslängliche Freiheitsstrafe wegen Mordes plädiert.

Mit Tempo 100

Eine Polizeistreife hatte den damals 20-Jährigen im Januar in Gaggenau im Landkreis Rastatt kontrollieren wollen. Der Mann, der die deutsche und die türkische Staatsbürgerschaft hat, ergriff den Angaben nach mit mehr als Tempo 100 die Flucht. Beim Abbiegen an einer Kreuzung habe er die Kontrolle über das Auto verloren, sei auf einen Fußgängerweg geraten, wo der Wagen mit einer Passantin zusammenstieß. Durch die Wucht des Aufpralls verletzte sich die 72-Jährige so schwer, dass sie gut einen Monat später im Krankenhaus starb.

Entschuldigung im Gerichtssaal

Der 21-Jährige hatte die Tat eingeräumt und um Verzeihung gebeten. In seinem letzten Wort entschuldigte er sich erneut. Das Gericht orientierte sich mit dem Urteil an der Forderung der Verteidigung, die sich wegen der Unreife des Mannes für eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht ausgesprochen hatte. Ob die Staatsanwaltschaft in Revision geht, war zunächst unklar.

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Urteil gegen Todesraser von Gaggenau erwartet https://www.die-neue-welle.de/urteil-gegen-todesraser-von-gaggenau-erwartet-1139915/ Wed, 16 Oct 2024 02:26:57 +0000 https://www.die-neue-welle.de/?p=1139915 Baden-Baden (dpa/lsw) – Ohne Führerschein setzt sich ein junger Mann in Gaggenau ins Auto. Auf der Flucht vor einer Polizeikontrolle verursacht er einen Unfall – eine Fußgängerin kommt ums Leben. Im Mordprozess plädiert die Staatsanwaltschaft auf lebenslang.

Autorennen mit Todesfolge

Ein wegen Mordes angeklagter Mann, der ohne Führerschein auf der Flucht vor einer Polizeikontrolle in Gaggenau eine Frau totfuhr, soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe bekommen. Der 21-Jährige sei nicht psychisch beeinträchtigt gewesen und des Mordes schuldig, sagte der Anklagevertreter vor dem Landgericht Baden-Baden. Auch sei keine Beeinträchtigung durch Drogen zum Tatzeitpunkt erkennbar gewesen.

Die Verteidigung sprach von einer Kurzschlussreaktion am Tattag. Der Mann habe deutliche Reue gezeigt und die Frau nicht töten wollen. Auch sei er in seiner Entwicklung verzögert und müsse daher nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Sie beantragte eine Freiheitsstrafe von höchstens drei Jahren. Das Urteil soll am heutigen Mittwoch fallen.

Bekifft und ohne Führerschein

Dem Angeklagten wird vor der Jugendkammer des Landgerichts unter anderem Mord in Tateinheit mit einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge vorgeworfen. Er soll vor der verhängnisvollen Fahrt auch Cannabis konsumiert haben. Als er in eine Polizeikontrolle geriet, raste er in Panik davon. Er erfasste mit seinem Wagen eine Passantin auf dem Fußgängerweg. Sie starb nach dem Unglück im Januar einen Monat später im Krankenhaus.

Urteil nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht

Der 21-Jährige hatte schon zum Verhandlungsauftakt vor dem Landgericht Baden-Baden eingeräumt, am Steuer gesessen und die Passantin überfahren zu haben. In seinem letzten Wort entschuldigte er sich erneut. «Ich habe niemals gewollt, dass so etwas passiert», sagte er. «Ich würde gerne alles rückgängig machen.»

Der Mann, der die deutsche und die türkische Staatsbürgerschaft hat, war zur Tatzeit 20 und gilt damit als Heranwachsender. Ob er nach Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird, liegt im Ermessen des Gerichts.

 

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Todesraser von Gaggenau: «Bereue es sehr» https://www.die-neue-welle.de/todesraser-von-gaggenau-bereue-es-sehr-1060287/ Wed, 11 Sep 2024 14:42:17 +0000 https://www.die-neue-welle.de/?p=1060287 Er rast ohne Führerschein durch die Stadt und erfasst eine Frau. Die Passantin stirbt später. Nun steht der Mann wegen Mordes vor Gericht. Dort erklärt er sich.

In Handschellen

In Handschellen wird der Angeklagte in den Gerichtsaal geführt. Gegen den 21-Jährigen hat in Baden-Baden ein Mordprozess begonnen. Er soll ohne Führerschein und unter Einfluss von Cannabis auf der Flucht vor der Polizei einen tödlichen Unfall verursacht haben. «Das hatte ich zu keinem Zeitpunkt gewollt», sagte der Angeklagte in einer von seiner Anwältin verlesenen Erklärung vor der Jugendkammer des Landgerichts.

«Ich bereue es sehr, was passiert ist», erklärte der Mann demnach. Er denke, dass es besser gewesen wäre, gar nicht erst ins Auto zu steigen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem damals 20-Jährigen unter anderem Mord in Tateinheit mit einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge vor.

Angeklagter: Wollte Autofahren üben

Der Mann, der nach Angaben des Gerichts deutscher und türkischer Staatsangehöriger ist, sei an einem Samstag im Januar mit dem Auto seines Vaters unterwegs gewesen. Laut der Erklärung hatte er an diesem Nachmittag Autofahren üben wollen. Zuvor sei er schon mehrere Male mit seinem Vater auf dem Verkehrsübungsplatz in Karlsruhe gewesen. Am Tag der Tat sei sein Vater nicht zu Hause gewesen.

Eine Polizeistreife wollte nach Angaben der Staatsanwaltschaft den Mann in Gaggenau (Landkreis Rastatt) kontrollieren. In der Erklärung betonte der 21-Jährige, er habe daraufhin Panik bekommen und befürchtet, durch die Kontrolle die Chance auf einen Führerschein zu verlieren. Dass er einfach weiterfuhr, sei eine «Kurzschlussreaktion» gewesen.

Flucht mit mehr als 100 Kilometern die Stunde

Trotz Lichthupe, akustischer Hupe, Blaulicht und dem Haltesignal «Stopp Polizei» soll der Angeklagte laut der Staatsanwaltschaft vor den Beamten mit dem Auto geflüchtet sein. Dabei sei er mit über 100 Kilometern pro Stunde bei erlaubtem Tempo 30 deutlich zu schnell gefahren.

An einer Kreuzung habe der damals 20-Jährige beim Abbiegen die Kontrolle über den Wagen verloren. Dieser sei auf einen Fußgängerweg geraten und habe dort eine Frau erfasst. Die Passantin wurde durch die Wucht des Aufpralls so schwer verletzt, dass sie gut einen Monat später im Krankenhaus starb. Das Auto überschlug sich und beschädigte eine Bushaltestelle und einen Zaun.

Er rauchte vor der Tat einen Joint

Am Tag der Tat stand der Angeklagte unter dem Einfluss von Cannabis. Das bestätigte laut Staatsanwaltschaft ein Bluttest. Der 21-Jährige selbst gab an, einige Stunden vor Fahrtantritt einen Joint geraucht zu haben. Von dem habe er aber nichts mehr gespürt. Bei einer Befragung am ersten Prozesstag räumte er ein, im Januar oft mehrere Joints täglich geraucht zu haben.

Nach dem Unfall habe er vergeblich versucht, die verletzte Passantin im Krankenhaus ausfindig zu machen und sich nach ihr zu erkundigen, hieß es in der schriftlichen Äußerung des Mannes. Außerdem überlegte er demnach, ihr Blumen zu schicken – habe sich dann aber nicht getraut.

Mehrere Jahre Haft möglich

Wenn ein Angeklagter mit einer Tat mehrere Strafgesetze verletzt, wird von einer Tateinheit gesprochen. Die Strafe wird nach dem Gesetz bestimmt, bei dem die schwerste Strafe droht. Das Gericht könnte den Angeklagten, der mit seinen damals 20 Jahren als Heranwachsender gilt, daher zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren verurteilen.

Das Landgericht hat bislang fünf Fortsetzungstermine im September und im Oktober angesetzt. Ein Urteil könnte die Kammer frühestens Mitte Oktober sprechen.

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Prozess zu tödlicher Verfolgungsfahrt in Gaggenau https://www.die-neue-welle.de/prozess-zu-toedlicher-verfolgungsfahrt-in-gaggenau-1058901/ Wed, 11 Sep 2024 02:26:14 +0000 https://www.die-neue-welle.de/?p=1058901

Ohne Führerschein, aber bekifft soll ein 20-Jähriger mit dem Auto seines Vaters auf der Flucht vor der Polizei einen tödlichen Unfall verursacht haben. Ab heute steht er unter anderem wegen Mordes in Tateinheit mit einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen vor der Jugendkammer des Landgerichts Baden-Baden.

Polizei-Signale missachtet

Die Staatsanwaltschaft wirft dem inzwischen 21-Jährigen vor, im Januar in Gaggenau vorsätzlich andere in Gefahr gebracht zu haben. Eine Polizeistreife habe den Mann, der nach Angaben des Gerichts deutscher und türkischer Staatsangehöriger ist, an jenem Samstagnachmittag kontrollieren wollen. Die Beamten hätten mittels Lichthupe, akustischer Hupe, Blaulicht und dem Haltesignal «Stopp Polizei» auf sich aufmerksam gemacht, heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft zur Anklage.

Kontrolle verloren und Frau erfasst

Daraufhin habe der Mann mit mehr als Tempo 100 die Flucht ergriffen. Beim Abbiegen an einer Kreuzung habe er die Kontrolle über das Auto verloren und sei auf einen Fußgängerweg geraten. Dort stieß der Wagen mit einer Passantin zusammen. Durch die Wucht des Aufpralls verletzte sich die Frau so schwer, dass sie gut einen Monat später im Krankenhaus starb. Das Fahrzeug überschlug sich und beschädigte eine Bushaltestelle sowie einen Zaun.

Angeklagter schweigt

Der Angeklagte ist seither in Untersuchungshaft und hat sich den Angaben nach bisher nicht zu den Tatvorwürfen eingelassen. Das Landgericht hat fünf weitere Termine angesetzt. Ein Urteil könnte die Kammer demnach Mitte Oktober sprechen. Denkbar ist laut einer Sprecherin, dass für Teile der Verhandlung die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

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