Regionalbahn 15917 – die neue welle https://www.die-neue-welle.de Immer deine Lieblingsmusik. Wed, 19 Aug 2026 05:57:27 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.0.4 Nach Zug-Vorfall in Ettlingen: Kein Haftbefehl gegen den Beschuldigten https://www.die-neue-welle.de/nach-zug-vorfall-zwischen-baden-baden-und-karlsruhe-kein-haftbefehl-gegen-beschuldigte-1953780/ Tue, 18 Aug 2026 18:54:18 +0000 https://www.die-neue-welle.de/?p=1953780 Ettlingen (pm/ms) – Ein Mitarbeiter der Bahn fällt beim Gerangel mit einem Fahrgast aus dem fahrenden Regionalzug und wird schwer verletzt. Der Tatverdächtige bleibt ohne Haftbefehl. Das Landgericht Karlsruhe hat eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Die Richter sehen zwar einen dringenden Tatverdacht wegen vorsätzlicher Körperverletzung – einen Grund für Untersuchungshaft aber nicht.

Sicherheitsmitarbeiter stürzte aus fahrendem Zug

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ermittelt gegen den Beschuldigten nach einem Vorfall am 17. Juli 2026. Während einer Fahrt der Regionalbahn 15917 von Baden-Baden nach Karlsruhe war ein Bahn-Sicherheitsmitarbeiter in Ettlingen aus dem fahrenden Zug gestürzt und schwer verletzt worden.

Bereits am 18. Juli hatte das Amtsgericht Karlsruhe den von der Staatsanwaltschaft beantragten Haftbefehl gegen den Beschuldigten abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Beschwerde ein. Darüber hat jetzt die 22. Große Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe entschieden.

Landgericht weist Beschwerde zurück

Mit Beschluss vom 18. August 2026 hat das Landgericht die Beschwerde als unbegründet verworfen.

Nach Einschätzung der Kammer besteht gegen den Beschuldigten ein dringender Tatverdacht wegen vorsätzlicher Körperverletzung nach Paragraf 223 des Strafgesetzbuchs.

Einen dringenden Tatverdacht wegen gefährlicher oder schwerer Körperverletzung sieht das Gericht dagegen nicht. Auch für eine fahrlässige Körperverletzung bestehe lediglich ein Anfangsverdacht.

Öffnen der Zugtür laut Gericht außergewöhnlicher Vorfall

Nach Auffassung der Kammer gibt es derzeit keine dringenden Gründe für die Annahme, dass der Beschuldigte in Bezug auf das Öffnen der Zugtür beziehungsweise das Herausfallen des Sicherheitsmitarbeiters vorsätzlich oder auch nur fahrlässig gehandelt habe.

Dass sich die Tür eines fahrenden Zuges öffne, sei nach Einschätzung der Kammer selbst bei einem Anprall ein eher außergewöhnlicher Vorgang, der fern der Lebenserfahrung liege.

Gericht sieht keine Fluchtgefahr

Für einen Haftbefehl fehlt nach Ansicht des Landgerichts außerdem ein notwendiger Haftgrund. Eine Fluchtgefahr sieht die Kammer nicht.

Bei ihrer Entscheidung berücksichtigt sie unter anderem die sozialen und beruflichen Bindungen des Beschuldigten. Er ist deutscher Staatsangehöriger, hat laut Gericht keine ersichtlichen Kontakte oder Bezüge ins Ausland und verfügt über einen Wohnsitz, Familie und einen Arbeitsplatz in Deutschland.

Dem möglichen Fluchtanreiz durch die zu erwartende Strafe stünden damit ausreichende soziale und berufliche Bindungen gegenüber.

Körperverletzung kann mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden

Nach Paragraf 223 des Strafgesetzbuchs kann eine vorsätzliche Körperverletzung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.

Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen den Beschuldigten läuft weiter.

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