Geflügelpest, – die neue welle https://www.die-neue-welle.de Immer deine Lieblingsmusik. Thu, 12 Feb 2026 15:28:14 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.9.4 Vogelgrippe: Stallpflicht entlang des Rheins endet https://www.die-neue-welle.de/vogelgrippe-stallpflicht-entlang-des-rheins-endet-1857342/ Thu, 12 Feb 2026 15:28:14 +0000 https://www.die-neue-welle.de/?p=1857342 Baden-Württemberg (pm/dk) – Gute Nachrichten für Geflügelhalter am Rhein: Die Aufstallungspflicht wird ab Freitag, 13. Februar 2026, aufgehoben. Nachdem es in den vergangenen Wochen keine neuen positiven Befunde auf Geflügelgrippe gegeben hat, läuft die bisher verlängerte Regelung in den betroffenen Gebieten aus.

Keine Verlängerung der Stallpflicht

Seit Mitte November mussten Geflügelhalter in besonders gefährdeten Gebieten entlang des Rheins ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen halten. Hintergrund waren mehrere Nachweise des Vogelgrippevirus bei Wildvögeln.

Im Herbst 2025 waren unter anderem in der Gemeinde Neuried zwei tote Schwäne positiv getestet worden. Später wurden weitere Wildvögel – darunter ein Bussard, eine Kanadagans und zwei Nilgänse – mit dem Virus festgestellt.

Da es in den vergangenen Wochen keine weiteren positiven Befunde gab, wird die Stallpflicht nun nicht über den 12. Februar 2026 hinaus verlängert.

Biosicherheitsmaßnahmen bleiben wichtig

Auch ohne Aufstallungspflicht bleibt die Gefahr nicht vollständig gebannt. Die Fachbehörden weisen darauf hin, dass die Vogelgrippe-Saison noch nicht überstanden ist.

Geflügelhalter – sowohl in gewerblichen Betrieben als auch in Hobbyhaltungen – sollten weiterhin konsequent auf Biosicherheitsmaßnahmen achten. Dazu gehören unter anderem:

  • Futter und Einstreu so lagern und anbieten, dass Wildvögel keinen Zugang haben
  • Tränken möglichst mit Leitungswasser betreiben
  • Ställe nur mit sauberem Schuhwerk und möglichst mit Schutzkleidung betreten

Ziel ist es, eine Einschleppung des Virus in die Bestände zu verhindern.

Kranke oder tote Wildvögel melden

Wer tote oder kranke Wildvögel findet, sollte diese nicht berühren oder mitnehmen. Besonders bei Wasser-, Greif- oder Rabenvögeln wird darum gebeten, den Fundort mit möglichst genauen Angaben an das zuständige Veterinäramt zu melden.

Entlang des Rheins kehrt damit zwar ein Stück Normalität für Geflügelhalter zurück – Wachsamkeit bleibt aber weiterhin gefragt.

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Wegen Vogelgrippe: Stallpflicht jetzt auch in Waghäusel, Hambrücken und Graben-Neudorf Pflicht https://www.die-neue-welle.de/wegen-vogelgrippe-stallpflicht-jetzt-auch-in-waghaeusel-hambruecken-und-graben-neudorf-pflicht-1824215/ Mon, 08 Dec 2025 12:20:43 +0000 https://www.die-neue-welle.de/?p=1824215 Karlsruhe (pm/dk) – Im Landkreis Karlsruhe weitet das Landratsamt die Maßnahmen gegen die Vogelgrippe aus. Nachdem bereits seit dem 13. November entlang des Rheinverlaufs von Rheinstetten bis Oberhausen-Rheinhausen eine Aufstallpflicht gilt, kommen ab Dienstag, 9. Dezember, weitere Gemeinden dazu: Waghäusel, Hambrücken und Graben-Neudorf.

Geflügel muss in den Stall – Märkte verboten

Für Geflügelhalterinnen und -halter in den betroffenen Gemeinden gelten damit zusätzliche Auflagen. Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse müssen unverzüglich aufgestallt werden. Außerdem sind Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte untersagt. Ziel ist es, Hausgeflügelbestände bestmöglich vor einem Eintrag des Virus zu schützen.

Die Details regelt die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Karlsruhe zur Aufstallung von Geflügel wegen der Feststellung von Geflügelpest (hochpathogene aviäre Influenza, HPAI). Sie ist auf der Homepage des Landratsamtes unter „Amtliche Bekanntmachungen“ abrufbar.

Virusnachweis im Vogelpark Kirrlach

Auslöser für die Ausweitung der Schutzzone ist ein Fund im Vogelpark Kirrlach. Dort wurde bei fünf Tieren der Erreger der hochpathogenen Aviären Influenza nachgewiesen. Das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung im Landratsamt Karlsruhe hat den Betrieb daraufhin gesperrt, die Aufstallung aller dort gehaltenen Vögel angeordnet und weitere seuchenhygienische Auflagen verfügt.

Amtsleiter Dr. Joachim Thierer warnt davor, die Lage zu unterschätzen: Die aktuellen Funde zeigten, dass man weiterhin besonders vorsichtig sein müsse. Für alle Vogelhalterinnen und -halter, insbesondere entlang des Rheins, sei die konsequente Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen unabdingbar, um die eigenen Bestände zu schützen.

Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen die Vermeidung von Kontakten zwischen Wildvögeln und gehaltenen Vögeln sowie der Schutz von Futter- und Tränkestellen vor Eintrag durch Wildtiere.

Tote Wildvögel melden – nicht anfassen

Das Landratsamt bittet die Bevölkerung, tote oder erkennbar kranke Wildvögel zu melden, insbesondere Wasser-, Greif- und aasfressende Vögel wie Krähen oder Raben. Hinweise gehen an das Veterinäramt unter 0721 936-83020 oder per Mail an veterinaeramt@landratsamt-karlsruhe.de. Die Tiere sollten nicht berührt oder vom Fundort entfernt werden, um eine mögliche Verschleppung des Virus zu vermeiden. Die fachgerechte Beseitigung übernimmt das Amt.

Beim identifizierten Virus handelt es sich um einen Typ, bei dem bislang keine Übertragung auf den Menschen nachgewiesen wurde. Trotzdem sollten Haustiere, vor allem Hunde und Katzen, von toten oder offensichtlich kranken Wildvögeln ferngehalten werden.

Weitere aktuelle Informationen zur Aviären Influenza gibt es beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg sowie beim Friedrich-Loeffler-Institut.

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Achtung an alle Hundebesitzer – Geflügelpestvirus in Karlsruhe nachgewiesen https://www.die-neue-welle.de/karlsruhe-achtung-an-alle-hundebesitzer-gefluegelpestvirus-in-karlsruhe-nachgewiesen-656091/ Wed, 24 Jan 2024 14:51:04 +0000 https://www.die-neue-welle.de/?p=656091
Karlsruhe (pm/dk) – In Karlsruhe wurde eine Fuchs mit „aviärer Influenza“ aufgefunden. Deswegen sollten Hundebesitzer ihre Tiere unbedingt von toten Vögeln fern halten!

Erkrankter Fuchs

In der Nähe des Rheins ist Anfang Januar auf einem umzäunten Firmengelände ein erkrankter Fuchs erlegt und zur Untersuchung ins Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe gebracht worden. Fachleute haben dabei den Nachweis der aviären Influenza bei einem Fuchs in Karlsruhe, auch Vogelgrippe oder Geflügelpest genannt, erbracht. Das Ordnungs- und Bürgeramt, Sachgebiet Veterinärwesen der Stadt Karlsruhe, weist jetzt aus aktuellem Anlass auf die Pflicht zu Vorsichtsmaßnahmen gegen den Eintrag des Geflügelpestvirus hin.

Überprüfung durch das Friedrich-Löffler-Institut

Die Fachleute haben im Rahmen der erfolgten Untersuchung als Teil eines bundesweiten Überwachungsprogramms den Fuchs außer auf Tollwut auch auf die hochansteckende „aviäre Influenza“ (AI-Virus, Geflügelpest) untersucht. Dieser Befund fiel positiv aus. Das Nationale Referenzlabor für Geflügelpest des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) mit Sitz in Greifswald bestätigte den Verdacht.

Der Fuchs zeigte bei der pathologischen Untersuchung entzündliche Veränderungen im zentralen Nervensystem, welche auf die Virusinfektion mit dem AI-Virus zurückzuführen sind. Weitere erkrankte oder verendete Tiere wurden im Bereich des Fundortes des erkrankten Tieres bisher nicht gefunden. Auch in anderen Bundesländern, wie zum Beispiel Niedersachsen, ist bei einzelnen wild lebenden Fleischfressern wie Füchsen nachgewiesen.

Achtung alle Hundebesitzer

Veterinär-Fachleute gehen allgemein davon aus, dass sich die Tiere an den Kadavern von mit AI-infizierten Wildvögeln anstecken. Es gibt derzeit keine Hinweise, dass sich das Virus außerhalb von Vögeln von Tier zu Tier überträgt. Folgende Schutzmaßnahmen sollten beachtet werden, wenn tote oder kranke Wildvögel gesehen werden:

  • Nicht anfassen
  • Kein Kontakt von Hunden mit toten Wildvögeln
  • Kein Betreten eines Geflügelstalls 48 Stunden nach Kontakt zu toten Vögeln

Diese Vorsichtsmaßnahmen gelten auch beim Auffinden verendeter wild lebender Fleischfresser. Eine Meldung verendeter Wildvögel an das Veterinäramt ist in der aktuellen Lage nicht erforderlich. Geflügelhalter sind verpflichtet, Vorsichtsmaßnahmen gegen den Eintrag des Geflügelpestvirus in ihre Haltungen zu treffen. Maßgeblich ist dabei, dass die Tiere keinen Kontakt zu Wildvögeln und deren Ausscheidungen haben. Informationen zu den derzeit geltenden Vorschriften finden sich auf der Webseite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

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Geflügelpest im Landkreis Rastatt nachgewiesen https://www.die-neue-welle.de/gefluegelpest-im-landkreis-rastatt-nachgewiesen-384045/ Tue, 28 Feb 2023 03:34:04 +0000 https://dieneuewelle.prod.welocal.cloud/gefluegelpest-im-landkreis-rastatt-nachgewiesen-384045/

Im Landkreis Rastatt ist die Geflügelpest aufgetreten. Wie der Landkreis am Montag mitteilte, wurde das hochansteckende Virus H5N1 in einer toten Lachmöwe nachgewiesen, die an einer Staustufe bei Iffezheim entdeckt wurde.

Stallpflicht und Marktverbot

Geflügelmärkte und -ausstellungen dürfen im gesamten Landkreis bis einschließlich Sonntag, 2. April, nicht stattfinden. In einem Korridor von 500 Metern entlang des Rheines gilt zudem die Stallpflicht für sämtliches Geflügel im Landkreis Rastatt. Bei kleinen Beständen könne in begründeten Fällen davon abgesehen werden, teilte der Landkreis mit. Geflügelhalter sollten dann aber umgehend das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung beim Landratsamt Rastatt kontaktieren. Ausnahmen seien nur möglich, wenn der Auslauf für das Geflügel mit engmaschigen Netzen nach oben und zur Seite gesichert ist.

Tote Vögel bitte melden

Der Landkreis appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, dem Veterinäramt den Fund toter Wildvögel zu melden. Die auch als Vogelgrippe bezeichnete Geflügelpest breitet sich seit Mitte Oktober des vergangenen Jahres in Deutschland aus. Es handelt sich dabei um eine hochansteckende Infektionskrankheit durch Influenza A-Viren, die vor allem bei Wasservögeln vorkommt. Auch in Baden-Württemberg greift das Virus um sich. Von einer landesweiten Stallpflicht hat das Agrarministerium bisher aber abgesehen.

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Geflügelpest: Vorsichtsmaßnahmen im Südwesten https://www.die-neue-welle.de/gefluegelpest-vorsichtsmassnahmen-im-suedwesten-381819/ Fri, 20 Jan 2023 11:57:04 +0000 https://dieneuewelle.prod.welocal.cloud/gefluegelpest-vorsichtsmassnahmen-im-suedwesten-381819/ Weil immer mehr Fälle der Vogelgrippe in Baden-Württemberg bestätigt werden, müssen nun auch kleinere Geflügelbetriebe Schutzmaßnahmen einhalten. Die Regelung tritt landesweit ab Samstag in Kraft, wie das Landwirtschaftsministerium mitteilte.

Wichtig: Schutzkleidung

Fremde dürfen Ställe demnach nur mit Schutzkleidung betreten. Halter müssen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen beachten. Sie sind außerdem verpflichtet, Symptome und unklare Todesfälle bei ihrem Geflügel zu melden. Diese Maßnahmen gelten bereits für Betriebe mit mehr als 1000 Hühnern, Puten, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen.

Elf Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln

In Baden-Württemberg wurden laut Ministerium seit Anfang des Jahres in elf Fällen Geflügelpest bei Wildvögeln nachgewiesen. Deutschlandweit soll es seit September 2021 zu mehr als 1900 Geflügelpestausbrüchen gekommen sein. Die auch Vogelgrippe genannte Geflügelpest ist eine hochansteckende Infektionskrankheit, die vor allem bei Wasservögeln vorkommt. Die Krankheit ist Experten zufolge für Menschen ungefährlich.

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