EuGH – die neue welle https://www.die-neue-welle.de Immer deine Lieblingsmusik. Tue, 24 Mar 2026 06:24:23 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.9.4 Weniger Züge, höhere Preise? Die Folgen des Schienen-Urteils https://www.die-neue-welle.de/weniger-zuege-hoehere-preise-die-folgen-des-schienen-urteils-1871556/ Tue, 24 Mar 2026 14:23:24 +0000 https://www.die-neue-welle.de/?p=1871556

Stuttgart (dpa/tk) – Der EuGH hat ein Urteil zu Trassenpreisen gefällt – und das kann sich massiv auf den Regionalverkehr auswirken. Müssen die Bahnen nun ihre Ticketpreise drastisch erhöhen?

EuGH gibt Klage der Bahn Recht

Pendlerinnen und Pendlern in Baden-Württemberg drohen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs massive Einschnitte im S-Bahn- und Regionalverkehr. Ohne zusätzliches Geld vom Bund könnten Zugangebote ausgedünnt, Fahrkarten teurer und selbst stark genutzte Berufsverkehrs-Strecken spürbar eingeschränkt werden. «Es geht dabei um ein Risiko von mindestens 100 Millionen Euro pro Jahr», warnte Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne).

Nach Schätzungen des Ministeriums könnte wegen des Urteils zu den sogenannten Trassenpreisen – also zu den Gebühren für die Nutzung der Schieneninfrastruktur – ungefähr jeder zehnte Zug auf der Kippe stehen. «Es gibt aber auch Prognosen, dass bis zu 20 Prozent der Züge abbestellt werden müssen», sagte Hermann. «Wenn es schlecht läuft, müssten wir also jeden fünften Zug abbestellen.»

Drohende Fahrplanlücken für Pendler

Bei den Trassenpreisen handelt es sich um eine Art Schienenmaut, die die Verkehrsunternehmen für die Nutzung der Infrastruktur an den Netzbetreiber Deutsche Bahn zahlen müssen. Für den Regionalverkehr waren die Kosten und Preiserhöhungen bisher allerdings gedeckelt – zulasten von Güter- und Fernverkehr. Nach Auffassung des EuGH ist diese deutsche Berechnungsmethode der Trassenpreise nicht mit dem EU-Recht vereinbar.

Die Bundesnetzagentur hatte die Preisbremse im vergangenen Jahr eingeführt, damit der Nahverkehr für die Länder bezahlbar bleibt. Dagegen hatte die DB InfraGo geklagt und nun Recht bekommen. Die Entgelte nach einer starren mathematischen Formel zu deckeln, verstoße gegen EU-Recht, urteilten die Richter in Luxemburg. Das Verwaltungsgericht Köln, bei dem Verfahren dazu anhängig sind, hatte um eine Überprüfung durch den EuGH gebeten.

Milliarden-Mehrkosten und Reform

Den Nahverkehrsunternehmen drohen nun Mehrkosten in Milliardenhöhe, möglicherweise sogar rückwirkend für mehrere Jahre. Zudem müssen die Trassenpreise für die Jahre 2025 und 2026 neu festgelegt werden, da die bisherigen Genehmigungen der Bundesnetzagentur nicht mit EU-Recht vereinbar sind.

Das Bundesverkehrsministerium will das Urteil in seine geplante Reform des Trassenpreissystems einbeziehen, die ab der nächsten Fahrplanperiode gelten soll. Gleichzeitig betonte das Ministerium, dass noch unklar sei, ob die Entgelte im Schienenpersonennahverkehr ohne Preisbremse höher oder niedriger ausgefallen wären – dies soll jetzt die Bundesnetzagentur klären.

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Tierschützer geben nicht auf: Weitere Klage wegen Wolf https://www.die-neue-welle.de/tierschuetzer-geben-nicht-auf-weitere-klage-wegen-wolf-1858908/ Thu, 19 Feb 2026 03:45:54 +0000 https://www.die-neue-welle.de/?p=1858908

Hornisgrinde (dpa/tk) – Die Jäger sind zwar schon unterwegs. Aber die Naturschutzinitiative kämpft weiter und bringt sogar den Europäischen Gerichtshof ins Spiel. Was sie mit ihrer Klage erreichen will.

Gang zum EuGH

Der Wolf auf der Hornisgrinde bei Freudenstadt ist zwar nach längerem Rechtsstreit offiziell zum Abschuss freigegeben. Aufgeben wollen die unterlegenen Tierschützer aber noch lange nicht. Nach der Niederlage in den ersten beiden Instanzen will die Naturschutzinitiative weiter klagen. Sie strebt den Weg zum Europäischen Gerichtshof an, wie sie angekündigt hat. Sie will klären lassen, ob der Wolf im Nordschwarzwald erlegt werden darf, nur weil er sich zu oft den Menschen genähert haben soll.

Der Erhaltungszustand einer bedrohten Tierart sollte von den Gerichten nach dem übergeordneten EU-Recht beurteilt werden, teilte die Naturschutzinitiative (NI) mit. «Dies ist hier nicht der Fall», sagte Wolfgang Epple, Biologe und Wissenschaftlicher Beirat der NI. «Daher werden wir den Weg über das Verwaltungsgericht Stuttgart, den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim bis zum Bundesverwaltungsgericht gehen.»

Kläger erwarten einen langen Weg

Es werde bei den Gerichten beantragt, den Fall unmittelbar dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. «Dies wird ein langer Weg, dieser ist aber notwendig, um dem Natur- und Artenschutz zu seinem Recht zu verhelfen», sagte Epple weiter.

Fraglich ist aber, ob ausreichend Zeit für diesen langen Weg bleibt. Denn nach aktuellem Stand darf der zutrauliche Wolf auf der Hornisgrinde bis zum 10. März getötet werden. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) am vergangenen Montag in zweiter Instanz entschieden und erklärt, die Beschlüsse in zwei Eilverfahren seien unanfechtbar. Professionelle Jäger sind im Auftrag des Landes bereits unterwegs.

Ausnahmeerlaubnis wegen Wolfstourismus

Wölfe sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz eigentlich streng geschützt. Es ist demzufolge verboten, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Nur im Einzelfall sind Ausnahmen von diesen Verboten möglich.

Das Umweltministerium hatte den Abschuss im Januar genehmigt und damit begründet, dass sich «GW2672m» mehrfach Hunden und damit auch Menschen genähert habe. Seit Anfang 2024 seien mehr als 180 Sichtungen des Hornisgrinde-Wolfs gemeldet worden, heißt es in der Ausnahmegenehmigung.

Emotionale Debatte

Über das Thema wird im Südwesten breit diskutiert. In Petitionen sammelten Wolfsfreunde wie -gegner Unterschriften. Sogar eine Mahnwache gegen den Abschuss wurde geplant. Die große Emotionalität in der Debatte habe ihn überrascht, sagte Regierungschef Winfried Kretschmann (Grüne).

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