Bürgerbegehren Gernsbach – die neue welle https://www.die-neue-welle.de Immer deine Lieblingsmusik. Fri, 24 Jul 2026 12:17:51 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.0.2 Bürgerbegehren in Gernsbach ist unzulässig https://www.die-neue-welle.de/buergerbegehren-in-gernsbach-ist-unzulaessig-1940973/ Fri, 24 Jul 2026 12:17:51 +0000 https://www.die-neue-welle.de/?p=1940973 Gernsbach (pm/dk) – Neue Entwicklung im Streit um das „Zukunftspaket 2030“: Das Landratsamt Rastatt hält das Bürgerbegehren gegen die Gernsbacher Sparpläne für unzulässig. Gleichzeitig hat die Rechtsaufsichtsbehörde festgestellt, dass ein Beschluss des Gemeinderats vom 10. Juli 2026 rechtswidrig ist. Die Stadt muss nun innerhalb eines Monats erneut über das Bürgerbegehren entscheiden.

Bürgerbegehren richtete sich gegen Sparpläne

Mit dem „Zukunftspaket 2030“ will die Stadt Gernsbach ihren Haushalt konsolidieren. Die Pläne betreffen unter anderem Einrichtungen in den Ortsteilen. Auf dem Prüfstand stehen beispielsweise Keltern, Museen, Vereinsräume, Hallen und Ortsteilbäder.

Dagegen hatte sich Widerstand formiert. Im Rahmen eines Bürgerbegehrens sollte gegen das Sparpaket vorgegangen werden.

Verwaltung hatte rechtliche Zweifel

Die Gernsbacher Stadtverwaltung um Bürgermeister Julian Christ hatte bereits im Vorfeld Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens geäußert.

Nach einer rechtlichen Prüfung mit einem externen Gutachter kam die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass mehrere gesetzliche Voraussetzungen nicht erfüllt seien. Bürgermeister Christ legte dem Gemeinderat deshalb eine Beschlussvorlage vor, nach der das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt werden sollte.

Die Mehrheit des Gemeinderats lehnte diesen Vorschlag allerdings ab.

Gemeinderat blieb bei seiner Entscheidung

Bürgermeister Christ legte daraufhin Widerspruch ein. Am 10. Juli beschäftigte sich der Gemeinderat erneut mit dem Bürgerbegehren.

Auch nach der wiederholten Beratung lehnte das Gremium den Antrag, die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens festzustellen, mehrheitlich ab.

Christ widersprach auch diesem Beschluss. Laut Landratsamt ist ein Bürgermeister dazu nach der Gemeindeordnung verpflichtet, wenn Bedenken an der Rechtmäßigkeit eines Gemeinderatsbeschlusses bestehen.

Landratsamt hält Bürgerbegehren für unzulässig

Daraufhin prüfte die Kommunalaufsicht beim Landratsamt Rastatt den Fall. Mit Bescheid vom 23. Juli stellte die Behörde fest, dass der Gemeinderatsbeschluss vom 10. Juli rechtswidrig ist.

Auch das Landratsamt hält das Bürgerbegehren gegen das „Zukunftspaket 2030“ für unzulässig.

Vonseiten der Rechtsaufsichtsbehörde heißt es:

„Entscheidend waren tatsächlich mehrere Fehler im Bürgerbegehren, von denen jeder einzelne schon zur Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens führt“

Mehrere Fehler im Bürgerbegehren festgestellt

Nach Angaben des Landratsamts ist der Antrag unter anderem nicht bestimmt genug. Außerdem seien Antrag und Begründung widersprüchlich.

Zusätzlich fehle ein Vorschlag dazu, wie die entstehenden Kosten gedeckt werden sollen. Das Bürgerbegehren enthalte außerdem Punkte, die nach Paragraf 21 Absatz 2 der Gemeindeordnung nicht Gegenstand eines Bürgerbegehrens sein dürfen.

Gemeinderat muss innerhalb eines Monats neu entscheiden

Die Stadt Gernsbach wird nun angewiesen, den Beschluss vom 10. Juli innerhalb eines Monats durch den Gemeinderat aufheben zu lassen.

Innerhalb derselben Frist muss außerdem ein neuer Beschluss herbeigeführt werden, mit dem die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt wird.

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„Unser Schwimmbad ist vom Sterben bedroht“: Lautenbach kämpft gegen Gernsbacher Sparpläne https://www.die-neue-welle.de/angst-ums-schwimmbad-lautenbach-foerderverein-kritisiert-sparplaene-der-stadt-gernsbach-1902309/ Thu, 21 May 2026 07:59:12 +0000 https://www.die-neue-welle.de/?p=1902309 Gernsbach (dk) – Das Schwimmbad in Lautenbach ist für viele Menschen mehr als nur ein Ort zum Schwimmen. Es ist Treffpunkt, Ehrenamtsprojekt und ein Stück Dorfleben. Doch genau dieses Bad steht jetzt im Mittelpunkt der Diskussionen um das „Zukunftspaket 2030“ der Stadt Gernsbach.

Viele Einrichtungen stehen auf dem Prüfstand

Am 20. April kam laut Matthias Möhrmann, erstem Vorstand des Fördervereins Schwimmbad Lautenbach, die Nachricht über eine Beschlussvorlage zum sogenannten „Zukunftspaket 2030“. Diese betreffe mehrere Einrichtungen in den Ortsteilen.

Auf dem Prüfstand stehen demnach unter anderem Keltern, Museen, Vereinsräume, Hallen und vor allem die Ortsteilbäder.

Was der Beschluss für die Ortsteilbäder bedeutet

Besonders kritisch sieht Möhrmann die Pläne für die Schwimmbäder in den Ortsteilen. Nach der Beschlussvorlage sollen sich die Vereine bis zum 1. Januar 2027 entscheiden, ob sie die Bäder in Eigenregie führen. Passiert das nicht, soll laut Möhrmann im Juni 2027 mit der Veräußerung der Bäder begonnen werden.

Das Hauptproblem sei dabei der fehlende Zuschuss der Stadt Gernsbach. Möhrmann sagt dazu deutlich:

„Also ohne Zuschuss ist es komplett unrealistisch, ein Schwimmbad zu führen, egal ob das jetzt in Oberstrot, Reichental oder in Lautenbach ist, das geht wirklich nicht.“

Für das Schwimmbad in Lautenbach würde das nach seiner Einschätzung bedeuten, dass es 2027 nicht mehr in Betrieb wäre. Dabei wurde das Bad erst 2021 saniert.

Förderverein war nach der Nachricht fassungslos

Der Förderverein sei mit viel Elan ins Jahr 2026 gestartet. Laut Möhrmann habe es bereits im Januar eine Faschingsveranstaltung vom Förderverein gegeben. Außerdem seien weitere Investitionen geplant oder umgesetzt worden: Veränderungen am Bolzplatz , neue Mähroboter, Unterstützung bei der Modernisierung der Herrendusche und Arbeiten am Unterverteiler.

Dann sei die Nachricht über die Beschlussvorlage gekommen. Möhrmann beschreibt die Reaktion im Ort so:

„Und dann war allgemeines Entsetzen, Fassungslosigkeit, auch totale Enttäuschung, weil, wie gesagt, die ganzen Vorgespräche nicht stattgefunden habe. Und dass man so was dann letztendlich über WhatsApp erfahren muss oder sonstige soziale Medien. Das war eine totale Katastrophe.“

Kritik am Umgang der Stadt

Möhrmann kritisiert vor allem, dass es aus seiner Sicht zu spät und zu wenig Gespräche gegeben habe. Er hätte sich gewünscht, dass solche tiefgreifenden Themen bereits ein Jahr vorher besprochen worden wären.

„Und dann liegt unser Schwimmbad wie auch andere liebgewonnene Einrichtungen auf der Intensivstation und ist wirklich vom Sterben bedroht. Und kein Mensch hält es für nötig, einem anzurufen. Das finde ich einfach total unseriös.“

Das Schwimmbad als Treffpunkt im Ort

Für Lautenbach habe das Schwimmbad eine besondere Bedeutung. Möhrmann erklärt, dass es im Ort keinen Fußballplatz und keine Lokale mehr gebe. Das Bad sei deshalb ein wichtiger Treffpunkt, auch über den Ortsteil hinaus.

Dort würden sich Vereine, Familien, Kinder, Großeltern und Menschen aus Nachbargemeinden begegnen. Gerade diese sozialen Begegnungen seien über Generationen gewachsen.

„Das ist eine Gemeinschaft, die über viele Jahre gelebt wird.“

Hoffnung auf Bürgerbegehren und neue Gespräche

Aktuell setzt Möhrmann seine Hoffnung auf ein Bürgerbegehren. Dieses solle aus seiner Sicht im Gemeinderat Zustimmung finden. Er sagt, dass es aus dem Gemeinderat bereits Signale gebe, dass vielleicht doch noch ein Umdenken möglich sei. Sehr gerne hätten wir auch die Position der Stadt geschildert. Aber auch nach mehrmaligem Nachfragen, wollte keiner mit uns sprechen. Auch von Bürgermeister Julian Christ (CDU) haben wir eine Absage erhalten. Der 39-Jährige bewirbt sich aktuell um das Oberbürgermeisteramt in Offenburg – in einem Jahr kann also noch viel passieren…

Für die Zukunft wünscht sich Matthias Möhrmann vor allem wieder mehr Vertrauen und frühzeitige Gespräche bei solchen Themen.

„So ein hintenrum Getuschel, das hat keiner hier in den Ortsteilen, aber auch nicht in der Kernstadt, verdient.“

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