„aviäre Influenza“ – die neue welle https://www.die-neue-welle.de Immer deine Lieblingsmusik. Mon, 08 Dec 2025 15:32:35 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.9.4 Wegen Vogelgrippe: Stallpflicht jetzt auch in Waghäusel, Hambrücken und Graben-Neudorf Pflicht https://www.die-neue-welle.de/wegen-vogelgrippe-stallpflicht-jetzt-auch-in-waghaeusel-hambruecken-und-graben-neudorf-pflicht-1824215/ Mon, 08 Dec 2025 12:20:43 +0000 https://www.die-neue-welle.de/?p=1824215 Karlsruhe (pm/dk) – Im Landkreis Karlsruhe weitet das Landratsamt die Maßnahmen gegen die Vogelgrippe aus. Nachdem bereits seit dem 13. November entlang des Rheinverlaufs von Rheinstetten bis Oberhausen-Rheinhausen eine Aufstallpflicht gilt, kommen ab Dienstag, 9. Dezember, weitere Gemeinden dazu: Waghäusel, Hambrücken und Graben-Neudorf.

Geflügel muss in den Stall – Märkte verboten

Für Geflügelhalterinnen und -halter in den betroffenen Gemeinden gelten damit zusätzliche Auflagen. Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse müssen unverzüglich aufgestallt werden. Außerdem sind Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte untersagt. Ziel ist es, Hausgeflügelbestände bestmöglich vor einem Eintrag des Virus zu schützen.

Die Details regelt die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Karlsruhe zur Aufstallung von Geflügel wegen der Feststellung von Geflügelpest (hochpathogene aviäre Influenza, HPAI). Sie ist auf der Homepage des Landratsamtes unter „Amtliche Bekanntmachungen“ abrufbar.

Virusnachweis im Vogelpark Kirrlach

Auslöser für die Ausweitung der Schutzzone ist ein Fund im Vogelpark Kirrlach. Dort wurde bei fünf Tieren der Erreger der hochpathogenen Aviären Influenza nachgewiesen. Das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung im Landratsamt Karlsruhe hat den Betrieb daraufhin gesperrt, die Aufstallung aller dort gehaltenen Vögel angeordnet und weitere seuchenhygienische Auflagen verfügt.

Amtsleiter Dr. Joachim Thierer warnt davor, die Lage zu unterschätzen: Die aktuellen Funde zeigten, dass man weiterhin besonders vorsichtig sein müsse. Für alle Vogelhalterinnen und -halter, insbesondere entlang des Rheins, sei die konsequente Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen unabdingbar, um die eigenen Bestände zu schützen.

Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen die Vermeidung von Kontakten zwischen Wildvögeln und gehaltenen Vögeln sowie der Schutz von Futter- und Tränkestellen vor Eintrag durch Wildtiere.

Tote Wildvögel melden – nicht anfassen

Das Landratsamt bittet die Bevölkerung, tote oder erkennbar kranke Wildvögel zu melden, insbesondere Wasser-, Greif- und aasfressende Vögel wie Krähen oder Raben. Hinweise gehen an das Veterinäramt unter 0721 936-83020 oder per Mail an veterinaeramt@landratsamt-karlsruhe.de. Die Tiere sollten nicht berührt oder vom Fundort entfernt werden, um eine mögliche Verschleppung des Virus zu vermeiden. Die fachgerechte Beseitigung übernimmt das Amt.

Beim identifizierten Virus handelt es sich um einen Typ, bei dem bislang keine Übertragung auf den Menschen nachgewiesen wurde. Trotzdem sollten Haustiere, vor allem Hunde und Katzen, von toten oder offensichtlich kranken Wildvögeln ferngehalten werden.

Weitere aktuelle Informationen zur Aviären Influenza gibt es beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg sowie beim Friedrich-Loeffler-Institut.

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Achtung an alle Hundebesitzer – Geflügelpestvirus in Karlsruhe nachgewiesen https://www.die-neue-welle.de/karlsruhe-achtung-an-alle-hundebesitzer-gefluegelpestvirus-in-karlsruhe-nachgewiesen-656091/ Wed, 24 Jan 2024 14:51:04 +0000 https://www.die-neue-welle.de/?p=656091
Karlsruhe (pm/dk) – In Karlsruhe wurde eine Fuchs mit „aviärer Influenza“ aufgefunden. Deswegen sollten Hundebesitzer ihre Tiere unbedingt von toten Vögeln fern halten!

Erkrankter Fuchs

In der Nähe des Rheins ist Anfang Januar auf einem umzäunten Firmengelände ein erkrankter Fuchs erlegt und zur Untersuchung ins Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe gebracht worden. Fachleute haben dabei den Nachweis der aviären Influenza bei einem Fuchs in Karlsruhe, auch Vogelgrippe oder Geflügelpest genannt, erbracht. Das Ordnungs- und Bürgeramt, Sachgebiet Veterinärwesen der Stadt Karlsruhe, weist jetzt aus aktuellem Anlass auf die Pflicht zu Vorsichtsmaßnahmen gegen den Eintrag des Geflügelpestvirus hin.

Überprüfung durch das Friedrich-Löffler-Institut

Die Fachleute haben im Rahmen der erfolgten Untersuchung als Teil eines bundesweiten Überwachungsprogramms den Fuchs außer auf Tollwut auch auf die hochansteckende „aviäre Influenza“ (AI-Virus, Geflügelpest) untersucht. Dieser Befund fiel positiv aus. Das Nationale Referenzlabor für Geflügelpest des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) mit Sitz in Greifswald bestätigte den Verdacht.

Der Fuchs zeigte bei der pathologischen Untersuchung entzündliche Veränderungen im zentralen Nervensystem, welche auf die Virusinfektion mit dem AI-Virus zurückzuführen sind. Weitere erkrankte oder verendete Tiere wurden im Bereich des Fundortes des erkrankten Tieres bisher nicht gefunden. Auch in anderen Bundesländern, wie zum Beispiel Niedersachsen, ist bei einzelnen wild lebenden Fleischfressern wie Füchsen nachgewiesen.

Achtung alle Hundebesitzer

Veterinär-Fachleute gehen allgemein davon aus, dass sich die Tiere an den Kadavern von mit AI-infizierten Wildvögeln anstecken. Es gibt derzeit keine Hinweise, dass sich das Virus außerhalb von Vögeln von Tier zu Tier überträgt. Folgende Schutzmaßnahmen sollten beachtet werden, wenn tote oder kranke Wildvögel gesehen werden:

  • Nicht anfassen
  • Kein Kontakt von Hunden mit toten Wildvögeln
  • Kein Betreten eines Geflügelstalls 48 Stunden nach Kontakt zu toten Vögeln

Diese Vorsichtsmaßnahmen gelten auch beim Auffinden verendeter wild lebender Fleischfresser. Eine Meldung verendeter Wildvögel an das Veterinäramt ist in der aktuellen Lage nicht erforderlich. Geflügelhalter sind verpflichtet, Vorsichtsmaßnahmen gegen den Eintrag des Geflügelpestvirus in ihre Haltungen zu treffen. Maßgeblich ist dabei, dass die Tiere keinen Kontakt zu Wildvögeln und deren Ausscheidungen haben. Informationen zu den derzeit geltenden Vorschriften finden sich auf der Webseite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

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