Allgemeinverfügung – die neue welle https://www.die-neue-welle.de Immer deine Lieblingsmusik. Mon, 23 Mar 2026 12:32:35 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.9.4 Straßenprostitution in Bruchsal weiter verboten https://www.die-neue-welle.de/strassenprostitution-in-bruchsal-weiter-verboten-1871289/ Mon, 23 Mar 2026 13:00:23 +0000 https://www.die-neue-welle.de/?p=1871289 Bruchsal (pm/dk) – Das Verbot der Straßenprostitution in Bruchsal bleibt bestehen und wird sogar ausgeweitet. Das Landratsamt Karlsruhe verlängert die bisherige Allgemeinverfügung für das Gewerbegebiet „Wendelrot“ und nimmt zusätzlich auch das Gebiet der „Bahnstadt“ mit auf. Die neue Regelung tritt am Mittwoch, 1. April, in Kraft und gilt bis Samstag, 31. Oktober.

Verbot gilt jetzt in zwei Bereichen

Damit bleibt das Erbringen sexueller Dienstleistungen im öffentlichen und öffentlich einsehbaren privaten Raum ebenso untersagt wie der Aufenthalt von Prostituierten zur Geschäftsanbahnung. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Das Verbot umfasst künftig zwei Bereiche im Stadtgebiet Bruchsal.

Der erste Bereich betrifft weiter das Gewerbegebiet „Wendelrot“. Er wird begrenzt durch die A5, die Bahnstrecke Graben-Neudorf–Bruchsal, die B35, den Saalbachkanal, die südliche Grundstücksgrenze des Baumarkts „Bauhaus“ und den anschließenden Feldweg bis zur A5. Zusätzlich einbezogen ist der komplette Straßenraum der Kammerforststraße östlich der Kreuzung mit der B35 bis 100 Meter über den Kreuzungspunkt hinaus.

Neu hinzu kommt als zweiter Bereich die „Bahnstadt“. Er umfasst das Gebiet entlang der Bahnstrecke Heidelberg–Karlsruhe mit den angrenzenden Straßenzügen Bahnübergang Ernst-Blickle-Straße, Ernst-Blickle-Straße, Schnabel-Henning-Straße, Friedensstraße und Werner-von-Siemens-Straße einschließlich der jeweiligen Straßenräume. Zusätzlich gelten die Regelungen auch für den vollständigen Straßenraum der Paul-Gerhardt-Straße südwestlich der Kreuzung mit der Ernst-Blickle-Straße bis 50 Meter nach dem Kreuzungspunkt sowie für den entsprechenden Abschnitt der Ernst-Blickle-Straße nordwestlich dieser Kreuzung. Ebenfalls eingeschlossen sind sämtliche Grün- und Platzflächen vor den Gebäuden Werner-von-Siemens-Straße 2 bis 8.

Verlagerung aus Karlsruhe als Hintergrund

Hintergrund der Allgemeinverfügung ist nach Angaben des Landratsamts, dass sich die Straßenprostitution nach dem Verbot in Karlsruhe zunehmend nach Bruchsal verlagert hatte. Das hatte zunächst vor allem das Gebiet „Wendelrot“ betroffen.

Bereits seit Dienstag, 26. August 2025, galt dort ein Verbot der Straßenprostitution. Damals hatte das Landratsamt mit einer Allgemeinverfügung reagiert, nachdem es nach eigenen Angaben vermehrt zu Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gekommen war.

Jetzt wird die bisherige Regelung nicht nur verlängert, sondern auch auf die „Bahnstadt“ ausgedehnt. Als Grund nennt das Landratsamt eine zunehmende Zahl an Störungen der Sicherheit und Ordnung inzwischen auch in diesem Bereich.

Auch in Karlsruhe bleibt die Straßenprostitution weiterhin untersagt – dort gilt das Verbot noch bis zum 21. September 2026.

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Straßenprostitution im Bruchsaler Gewerbegebiet „Wendelrot“ ab sofort verboten https://www.die-neue-welle.de/strassenprostitution-im-bruchsaler-gewerbegebiet-wendelrot-verboten-1663834/ Tue, 26 Aug 2025 02:12:58 +0000 https://www.die-neue-welle.de/?p=1663834 Bruchsal (pm/ms) – Das Landratsamt Karlsruhe hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab Dienstag, 26. August 2025, ein Verbot der Straßenprostitution im Bruchsaler Gewerbegebiet „Wendelrot“ vorsieht. Damit ist dort jede Form der sexuellen Dienstleistungen im öffentlichen Raum, das Ansprechen von Personen sowie der Aufenthalt zur Geschäftsanbahnung untersagt.

Hintergrund des Verbots

In den vergangenen Monaten hatte sich die Straßenprostitution aus Karlsruhe nach dem dortigen Verbot zunehmend ins Gebiet „Wendelrot“ verlagert. Laut Landratsamt kam es dabei vermehrt zu Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Mit dem Verbot soll nun gegengesteuert werden.

Geltungsbereich und Dauer

Das Verbot umfasst das Gebiet zwischen der A5, der Bahnstrecke Graben-Neudorf–Bruchsal, der B35, dem Saalbachkanal und der südlichen Grundstücksgrenze des Baumarkts „Bauhaus“ sowie den gesamten Straßenraum der Kammerforststraße östlich der B35 bis 100 Meter nach der Kreuzung. Verstöße gegen die Verfügung können mit Bußgeldern von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Die Regelung gilt bis zum 31. März 2026.

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Stadt Karlsruhe verbietet ab Freitag Straßenprostitution – erstmal testweise https://www.die-neue-welle.de/stadt-karlsruhe-verbietet-ab-freitag-strassenprostitution-erstmal-testweise-1360250/ Thu, 20 Mar 2025 13:26:02 +0000 https://www.die-neue-welle.de/?p=1360250 Karlsruhe (pm/svs) – Leicht bekleidete Damen, die am Straßenrand der Karlsruher Ottostraße stehen, sind erstmal Geschichte: Denn Karlsruhe verbietet Straßenprostitution und zwar ab Freitag im gesamten Stadtgebiet, erstmal für ein halbes Jahr. Die Stadt Karlsruhe setzt damit ein klares Zeichen gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution.

Hintergrund: Ermittlungen gegen Menschenhandel

Die Entscheidung wurde auf Grundlage von Erkenntnissen des Polizeipräsidiums Karlsruhe getroffen. Diese ergaben konkrete Hinweise auf kriminelle Strukturen, die Prostituierte im Stadtgebiet ausnutzen.

Bereits im Januar 2025 führten die Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei Karlsruhe in Zusammenarbeit mit ungarischen Behörden umfangreiche Maßnahmen im Kampf gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution durch. Dabei wurden in der Nacht vom 15. auf den 16. Januar sieben Haftbefehle gegen Beschuldigte aus dem Raum Karlsruhe und Rastatt vollstreckt.

Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup begründet das Verbot mit den aktuellen Ermittlungsresultaten:
„Die vorliegenden Erkenntnisse, auch im Nachgang zu der öffentlichkeitswirksamen Polizeimaßnahme, zeigen konkrete Belege für kriminelle Organisationsstrukturen zum Nachteil von Prostituierten im Karlsruher Stadtgebiet. Das Verbot ist damit gerechtfertigt.“

Unterstützungsangebote für Betroffene

Das Verbot wurde vorab mit Fachberatungsstellen abgestimmt. Betroffenen Frauen und Männern wird somit gezielte Beratung, Schutz und Unterstützung angeboten.

Polizei und Ordnungsdienst kontrollieren Einhaltung

Die Einhaltung des Verbots wird durch Polizei und Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) überwacht. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können mit entsprechenden Sanktionen geahndet werden.

Die Stadt Karlsruhe setzt mit dieser Maßnahme ein klares Zeichen gegen Menschenhandel und kriminelle Strukturen im Prostitutionsmilieu.

]]> Stadt Karlsruhe verbietet Straßenprostitution – erstmal testweise https://www.die-neue-welle.de/stadt-karlsruhe-verbietet-strassenprostitution-erstmal-testweise-1360217/ Thu, 13 Mar 2025 15:28:08 +0000 https://www.die-neue-welle.de/?p=1360217 Karlsruhe (pm/svs) – Die Stadt Karlsruhe hat ein sechsmonatiges Verbot der Straßenprostitution für das gesamte Stadtgebiet erlassen. Die entsprechende Allgemeinverfügung tritt am Freitag, 21. März 2025, in Kraft und basiert auf dem Prostituiertenschutzgesetz.

Hintergrund: Ermittlungen gegen Menschenhandel

Die Entscheidung wurde auf Grundlage von Erkenntnissen des Polizeipräsidiums Karlsruhe getroffen. Diese ergaben konkrete Hinweise auf kriminelle Strukturen, die Prostituierte im Stadtgebiet ausnutzen.

Bereits im Januar 2025 führten die Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei Karlsruhe in Zusammenarbeit mit ungarischen Behörden umfangreiche Maßnahmen im Kampf gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution durch. Dabei wurden in der Nacht vom 15. auf den 16. Januar sieben Haftbefehle gegen Beschuldigte aus dem Raum Karlsruhe und Rastatt vollstreckt.

Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup begründet das Verbot mit den aktuellen Ermittlungsresultaten:
„Die vorliegenden Erkenntnisse, auch im Nachgang zu der öffentlichkeitswirksamen Polizeimaßnahme, zeigen konkrete Belege für kriminelle Organisationsstrukturen zum Nachteil von Prostituierten im Karlsruher Stadtgebiet. Das Verbot ist damit gerechtfertigt.“

Unterstützungsangebote für Betroffene

Das Verbot wurde vorab mit Fachberatungsstellen abgestimmt. Betroffenen Frauen und Männern wird somit gezielte Beratung, Schutz und Unterstützung angeboten.

Polizei und Ordnungsdienst kontrollieren Einhaltung

Die Einhaltung des Verbots wird durch Polizei und Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) überwacht. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können mit entsprechenden Sanktionen geahndet werden.

Die Stadt Karlsruhe setzt mit dieser Maßnahme ein klares Zeichen gegen Menschenhandel und kriminelle Strukturen im Prostitutionsmilieu.

]]> Walldorf: Erste Katzen von Ausgangssperre befreit https://www.die-neue-welle.de/walldorf-erste-katzen-von-ausgangssperre-befreit-372279/ Tue, 19 Jul 2022 07:45:11 +0000 https://dieneuewelle.prod.welocal.cloud/walldorf-erste-katzen-von-ausgangssperre-befreit-372279/ Walldorf (dpa/lsw/mt) – Die ersten Katzen sind in der Stadt Walldorf von der bundesweit einzigartigen Ausgangssperre zum Schutz seltener Vögel befreit worden. Der Rhein-Neckar-Kreis genehmigte nach eigenen Angaben zwei Anträge und prüft einen dritten. Trotz der Befreiung müssen Katzenhalter laut Allgemeinverfügung Auflagen einhalten: Jeder Freigang muss demnach mit Hilfe eines GPS-Trackers überwacht werden. Die Daten müssen wöchentlich an die Untere Naturschutzbehörde übermittelt werden. Sobald sich eine Katze im „Gefahrenbereich“ aufhält, muss die Behörde umgehend informiert werden. „Die Befreiung gilt für das Jahr 2022 und kann jederzeit widerrufen werden“, teilte ein Sprecher des Landkreises mit. Gegen die Allgemeinverfügung hatten sich die Katzenhalter gewehrt. Dem Landkreis zufolge wurden 43 Widersprüche eingelegt, die die Verwaltung derzeit prüft. Inzwischen landeten im Landratsamt auch drei Anträge zur Befreiung von der Ausgangssperre, heißt es. Zwei seien genehmigt worden, einen dritten Antrag prüft die Verwaltung.

Ausgangssperre sei nicht verhältnismäßig

Nicht nur bei den Katzenbesitzern hatte die Allgemeinverfügung für Kopfschütteln gesorgt. Auch der Bürgermeister der Stadt Walldorf Matthias Renschler (FDP) kann die Entscheidung nicht nachvollziehen: Aus seiner Sicht ist die Ausgangssperre nicht verhältnismäßig, auch wenn der Schutz der bedrohten Haubenlerche sein vollstes Verständnis findet. Renschler hofft, dass der Landkreis bessere Lösungen findet, um die kleine Haubenlerchen-Population in Walldorf zu schützen.

Walldorf nicht einziger Ort mit Brutrevier im Südwesten

Walldorf ist längst nicht der einzige Ort im Südwesten mit einem Brutrevier. Nach Angaben des Umweltministeriums existierten hiervon im vergangenen Jahr 63. Dass ausgerechnet in Walldorf die Katzen eingesperrt werden müssen, liege daran dass sich die Haubenlerchen anders als bei andern Standorten in der Nähe eines Wohngebiets aufhalten, erklärt Hans-Joachim Fischer. Im Auftrag der Stadt beschäftigt sich seine Firma seit einigen Jahren mit dem Haubenlerchen-Monitoring.

Mensch größerer Feind der Haubenlerche

Die Überlebenschance für die gefährdeten Vögel in Walldorf sind nicht so hoch. Laut Umweltministerium zeigt ein Brut-Monitoring aus dem Jahr 2021, dass jedes zweite Jungtier nicht überlebt. Hauskatzen seien dabei „ein wesentlicher Risikofaktor“. Die Naturschutzorganisation Nabu hingegen sieht im Menschen den größten Feind der Haubenlerche: Weil Flächen versiegelt oder überbaut und Pestizide eingesetzt werden, seien Haubenlerchen vom Aussterben bedroht. In den 1970er-Jahren sei die Haubenlerche noch eine in Städten und Dörfern häufige Vogelart gewesen, doch dann sei ihr Lebensraum zerstört worden, erklärt eine Sprecherin.

Geldbuße bis zu 50.000 Euro

Trotzdem sind statt dem Menschen jetzt die Katzen im Fokus der Allgemeinverfügung. Wird eine Haubenlerche von ausgebüxten Vierbeinern erwischt, droht den Haltern eine saftige Geldbuße von bis zu 50.000 Euro. Bislang hat die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises nach eigenen Angaben ein einziges Zwangsgeld in Höhe von 500 Euro wegen des Verstoßes gegen die Ausgangssperre verhängt.

Oberster Datenschützer im Land eingeschaltet

Grundlage für das Zwangsgeld sind laut Landkreis Angaben der Firma von Hans-Joachim Fischer. Die FDP im Landtag schaltete deshalb den obersten Datenschützer im Land, Stefan Brink, ein. Es stelle sich die Frage, ob eine private Firma unerlaubt umfangreiche Daten von Katzen und ihren Besitzern erstellt und gesammelt hat, so der Landtagsabgeordnete Christian Jung. „Wir sind mit der Stadt und dem Landratsamt im Gespräch und werden anschließend mit dem beauftragten Unternehmen sprechen“, teilt ein Sprecher des obersten Datenschützers mit. Hans-Joachim Fischer wollte sich zu dem Vorwurf nicht äußern.

https://www.die-neue-welle.de/karlsruhe/datenschutzbeauftragter-prueft-umgang-mit-katzen-daten-in-walldorf

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