Kritik aus Baden-Württemberg am Corona-Gesetzentwurf des Bundes
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Lucha wäre für 2G- oder 3G-Beschränkungen gewesen
Lucha kritisierte, dass es nicht die Möglichkeit gebe, bei verschärfter Infektionslage im Extremfall sogenannte 2G- oder 3G-Beschränkungen oder Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum einzuführen. Der Gesetzentwurf sei in drei Stufen untergliedert, in denen je nach pandemischer Situation weitergehende Maßnahmen getroffen werden können, etwa Personen-Obergrenzen für Veranstaltungen oder eine Maskenpflicht in Innenräumen.
"Für den Notfall müssen wir schnell und ohne Zögern handeln können"
Man müsse überprüfen, warum etwa in der ersten Stufe nicht die Möglichkeit bestehen soll, in Arztpraxen eine Maskenpflicht einzuführen. Auch stellte Lucha die Frage, ob es sinnvoll sei, Ausnahmen von der Maskenpflicht für geimpfte und genesene Personen zuzulassen, wenn diese möglicherweise auch ansteckend sein können. «Wir hoffen, dass wir bis auf Basismaßnahmen im nächsten Herbst und Winter nichts brauchen werden, aber für den Notfall müssen wir schnell und ohne Zögern handeln können», sagte der Minister. Nun sei eine umfangreiche Analyse und Beratung des Gesetzentwurfs notwendig.
Bundesweit weiterhin Maskenpflicht in Bus, Bahn und Flieger
Der Entwurf für das Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass die Länder zum Schutz vor einer Herbst-Coronawelle ab Oktober wieder Maskenpflichten verhängen dürfen. Das teilten Bundesgesundheits- und Bundesjustizministerium am Mittwoch gemeinsam mit. Bundesweit soll demnach weiterhin eine Maskenpflicht in Bus, Bahn und Flieger sowie neu eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten. Die Länder sollen selbst entscheiden, ob sie darüber hinaus in öffentlich zugänglichen Innenräumen Masken vorschreiben. Bei Kultur- und Sportveranstaltungen und in Restaurants soll es allerdings Ausnahmen für getestete, frisch geimpfte und frisch genesene Menschen geben.
Maßnahmen sollen vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023
Die Länder sollen auch die Möglichkeit bekommen, Tests in Schulen, Kitas und Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern vorzuschreiben. Eine Maskenpflicht in der Schule ist nur vorgesehen, wenn sonst kein geregelter Präsenzunterricht möglich wäre - und auch dann nur ab dem fünften Schuljahr. Die Maßnahmen sollen vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten. Als nächstes wird sich das Kabinett mit den Vorschlägen befassen, dann ist der Bundestag am Zug.