Unbezahlte Geldstrafe: Schwitzen anstatt im Gefängnis sitzen

13. Juli 2024 , 09:57 Uhr

Wer eine Geldstrafe nicht zahlen kann, der kann die Summe abarbeiten, sich beraten lassen und den Betrag dann in Raten zahlen, um dem Gefängnis zu entgehen. In Baden-Württemberg sind im vergangenen Jahr insgesamt 145.645 Hafttage für säumige Schuldner vermieden worden, wie Justizministerin Marion Gentges (CDU) in Stuttgart mitteilte. «Wir brauchen die Ersatzfreiheit für den Fall, dass eine Geldstrafe nicht bezahlt wird.» Denn wenn die Nichtzahlung einer Geldstrafe folgenlos sei, dann verliere auch die Geldstrafe ihren Sanktionscharakter. «Klar ist aber auch: Die Betroffenen wurden nicht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt – die Ersatzfreiheitsstrafe muss das letzte Mittel sein.»

Schwitzen statt Sitzen – Leitprojekt mit hoher Erfolgsquote

Daher setze man seit mehreren Jahren auf Projekte, um den Betroffenen dabei zu helfen, einen Gefängnisaufenthalt zu vermeiden. «Das ist für alle Seiten ein Gewinn: Die Verurteilten kommen nicht in die Situation eines belastenden Gefängnisaufenthaltes, und die sehr hohen Kosten für eine Haftstrafe werden vermieden.» Alleine mit dem Projekt «Schwitzen statt Sitzen» konnten im Jahr 2023 rund 20 Millionen Euro eingespart und fast 120.000 Hafttage vermieden werden. «Das sind Zahlen, die für sich sprechen», sagte die CDU-Politikerin.

Ein Tag Haft kostet etwa 180 Euro

Sogenannte Ersatzfreiheitsstrafen werden von der Staatsanwaltschaft angeordnet, wenn eine Geldstrafe nicht bezahlt wird und auch nicht eingetrieben werden kann. Seit Februar entsprechen zwei Tagessätze einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe. Ein Tag in Haft kostet den Steuerzahler rund 180 Euro.

Droht Menschen wegen nicht gezahlter Geldstrafen die Haft, bietet das Land seit November 2020 allerdings mehr Hilfe an. Hierbei sucht ein Sozialarbeiter den Verurteilten auf. Ziel sei es, im direkten Kontakt von bis zu zwei Hausbesuchen den Schuldner für eine drohende Ersatzfreiheitsstrafe zu sensibilisieren, über die Möglichkeiten von Ratenzahlungen und Ableistung durch gemeinnützige Arbeit zu informieren und so die Verbüßung einer Strafe zu vermeiden, teilte das Ministerium mit. So wurden im vergangenen Jahr 26.559 Hafttage eingespart.

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